Ab dem 15.02.2023 – Verbot von Bleischrot – Das müssen Sie wissen!

Ab dem 15.02.2023 tritt das Bleischrotverbot in Kraft.

Warum wird Bleischrot verboten?

Die sogenannten REACH-Verordnung ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie wurde 2007 von der Europäischen Union (EU) erlassen. Die Verordnung soll zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beitragen bzw. diese verbessern. Daher wird auch der Einsatz von Blei in allen Lebensbereichen – so auch der Jagd – überprüft und minimiert. Daher sollen künftig bleifreie Schrote wie z. B. Stahlschrot bei der Jagd verwendet werden.

Wo gilt das Bleischrotverbot?

Das Verbot gilt in Feuchtgebieten sowie in einem Umkreis von 100 m um diese.

Was ist ein Feuchtgebiet?

Die Verordnung besagt, Feuchtgebiete seien „Feuchtwiesen, Moor- und Sumpfgebiete oder Gewässer, die natürlich oder künstlich, dauernd oder zeitweilig, stehend oder fließend sind und aus Süß-, Brack- oder Salzwasser bestehen, einschließlich solcher Meeresgebiete, die eine Tiefe von sechs Metern bei Niedrigwasser nicht übersteigen“. Kurzum: Jeder noch so kleine (zeitweise) wasserführende Graben im Revier gilt somit künftig als Feuchtgebiet.

Was ist Stahlschrot?

Umgangssprachlich wird das Wort Stahlschrot als Sammelbegriff für bleifreie Schrotmunition verwendet. Dabei besteht bleifreie Schrotmunition nicht immer aus Stahl. Sie kann auch aus Zink, Kupfer, Wismut, Weicheisen oder Zinn bestehen. Manche Hersteller bieten für eine besseren Wirkung Patronen mit einer Kombination aus zwei bleifreien Materialien an.

Darf ich ohne Weiteres mit meiner Flinte/kombinierten Waffe bleifreies Schrot verschießen?

Nein. Nicht jede Flinte/kombinierte Waffe ist dafür konstruiert, jede Art bleifreier Schrotmunition zu verschießen. Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen (siehe unten).

Woran erkenne ich, dass meine Flinte/kombinierte Waffe für bleifreie Schrotmunition geeignet ist?

Jedes relevante Waffenteil wie Lauf, Verschluss usw. besitzt ein oder mehrere Beschusszeichen. Möchte man nun herausfinden, ob die Flinte/kombinierte Waffe für bleifreie Schrotmunition geeignet ist, sucht man am Laufbündel das Beschusszeichen der Lilie. Diese sagt aus, dass die Waffe dafür geeignet ist, Stahlschrot zu verschießen. Darüber hinaus gibt es noch den verstärken Beschuss. Dieser wird durch einen Bundesadler mit V gekennzeichnet. Beide Beschusszeichen sind für bleifreie Patronen mit der Angabe High-Velocity oder Magnum notwendig. Oftmals verfügen ältere Waffen nicht über den notwendigen Beschuss. In der Regel weisen heute gefertigte Schrotläufe immer einen verstärkten Beschuss und einen Stahlschrotbeschuss auf.

Was mache ich nun, wenn meine Flinte/kombinierte Waffe keines dieser Beschusszeichen besitzt?

Sollte Ihre Flinte/kombinierte Waffe über keinen Stahlschrot-, sondern nur über einen Normalbeschuss verfügen, können Sie laut dem Beschussamt Ulm in Ihrer 12er-Flinte normale Weicheisenpatronen mit einer Schrotstärke von bis zu 3,25 mm verschießen. Für die normalbeschossene Flinte im Kaliber 16 gilt hier eine Grenze von 3 mm. Im Kaliber 20/70 darf bleifreie Schrotmunition ≤ 2,6 mm verwendet werden. Alternativ können Schrote aus Wismut (Bismut) problemlos aus Flinten/kombinierten Waffen ohne Stahlschrotbeschuss verschossen werden. Dies gilt jedoch nicht für die anderen bleifreien Werkstoffe.

Alles Wissenswerte erfahren Sie hier:

Stahlschrotverwendung

Verbot von Bleischrot: Das müssen Sie wissen | PIRSCH

Aktuelle Termine vom Lausitzer Jagdgebrauchshundeverein

Der Lausitzer Jagdgebrauchshundeverein hat 2023 folgende Termine für Veranstaltungen- und Prüfungen

  • 18.06.2023 – Schulung für Verbandrichter und Verbandsrichteranwärter
  • Übungstage Jagdhunde (siehe PDF)
  • Übungstage Schliefenanlage & Schwarzwildgatter (siehe PDF)
  • Prüfungstermine für Verbands- & Brauchbarkeitsprüfungen (siehe PDF)

Alle weiteren Infos und Termine findet ihr Hier

Mitgliederversammlung 2023

Einladung Mitgliederversammlung 2023

Gemäß § 12 Zi. 1 der Satzung beruft der Vorstand des KJV Bautzen die Mitgliederversammlung für Freitag, den 31.03.2023 ein.
Sie findet in der Gaststätte „Zum Hirsch“ in Göda
statt und beginnt um 18:00 Uhr, Ende gegen 22:00 Uhr.

Vorläufige Tagesordnung:

1. Eröffnung durch den Vorsitzenden
2. Bekanntgabe der Tagesordnung und Abstimmung
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Gedenken der verstorbenen Verbandsmitglieder
5. Bericht des Vorstandes an die Mitgliederversammlung
6. Grußworte der Gäste
7. Bericht des Schatzmeisters und Vorlage Finanzplan 2023
8. Bericht der Rechnungsprüfer
9. Ehrungen und Neuaufnahme von Mitgliedern
10. Diskussion
11. Entlastung des Vorstandes
12. Beschlussfassungen

    • zum Finanzplan 2023
    • zu den Delegierten für den Landesjägertag am 03.06.2023
    • zu Anträgen des Vorstandes und der Mitglieder

13. Schlusswort des Vorsitzenden

 

Viele Grüße

Lothar Jentschel

Vorsitzender | Kreisjagdverband Bautzen e.V.