Informationsbrief an die Jagdausübungsberechtigten des Landkreises Bautzen

An alle Jagdausübungsberechtigten des Landkreises Bautzen

Die untere Jagdbehörde Bautzen möchten Ihnen einige aktuelle Informationen mitteilen, die Sie bitte ggf. den anderen Mitpächtern bzw. eingewiesenen Jägern Ihres gemeinschaftlichen Jagdbezirkes / Eigenjagdbezirkes übermitteln möchten:

1. Streckenmeldung
Die Meldung der Jagdstrecke hat bis spätestens Donnerstag, den 10.04.2025 über das Onlineportal des Sächsischen Wildmonitoring zu erfolgen. Auch Fehlmeldungen sind erforderlich, indem die Streckenlisten A, B und C auch ohne Strecke gemeldet werden.

Bis auf wenige Ausnahmen wurde im vergangenen Jahr der Termin von den Jagdbezirksinhabern eingehalten. Dennoch weisen wir an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf die Meldepflicht hin. Verstöße gegen die o.g. Meldepflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar, welche ohne weitere Erinnerung geahndet werden. Ausbleibende Streckenmeldungen werden unter Anwendung von Verwaltungszwang eingeholt.

Wir bitten diesbezüglich um strikte Beachtung.
Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen

Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück.
An alle Jagdausübungsberechtigten des Landkreises Bautzen nur per E-Mail

LANDRATSAMT BAUTZEN KRAJNORADNY ZARJAD BUDYŠIN ORDNUNGSAMT
Bearbeiter: Thomas Sonntag
Dienstsitz: Macherstraße 55
01917 Kamenz
Telefon: 03591 5251-32115
Fax: 03591 5250-32115
E-Mail: Thomas.Sonntag@lrabautzen.
de
Ihr Zeichen:
Unser Zeichen: 32.1-787.52:2025
Datum: 24.03.2025

2. Abschussplan
Zum Ende des Jagdjahres läuft die Abschussplanperiode 2022/25 aus. Daher gilt zu beachten, dass die bisherigen Abschusspläne für Rot-, Dam- und Muffelwild ihre Gül-tigkeit verlieren und für die kommenden drei Jagdjahre bei Bedarf über das Wildmoni-toring-Portal neu beantragt werden müssen.

Ohne Abschussplan darf innerhalb von drei Jagdjahren bis zu sechs Stück weibliches Wild sowie männliches Wild der Altersklasse 0 der Arten Rot-, Dam- und Muffelwild erlegt werden.
Wir bitten die Beantragung bis Ende Mai 2025 vorzunehmen. Für Rehwild ist generell kein Abschussplan zu beantragen.

3. Wildmonitoring
Den Zugang zum Wildmonitoring-Portal haben die als verantwortlich benannten Jagdbezirksinhaber bekommen. Sollten weitere Personen im Jagdbezirk einen Zu-gang erhalten, ist das über die Anlage von sogenannten „Online-Helfern“ möglich. Diese haben dann einen eingeschränkten Zugang und können z. Bsp. auch Strecken erfassen.

Den Zugang für Online-Helfer können nur die im Wildmonitoring hinterlegten Jagdausübungsberechtigten für ihren jeweiligen Jagdbezirk einrichten. Eine Anleitung hierfür finden Sie ebenfalls in der Anlage.
Weitere Informationen zur App erhalten Sie unter

https://www.wildmonitoring.de/wildmonitoring/home/hilfepwa

4. Jagdscheinerteilung (-verlängerung)
Mit fortschreitender Digitalisierung ist nunmehr auch die Beantragung des Jagdschei-nes einfacher geworden. Hierzu genügt es, den Anweisungen des Antragsassisten-ten (Link) zu folgen und die erforderlichen Dokumente digital beizufügen. Der Jagdschein ist jedoch nach wie vor im Original einzureichen. Darüber hinaus ist die Erteilung (Verlängerung) des Jagdscheines auch auf dem Postweg möglich.

Dazu senden Sie bitte folgende Unterlagen zu:
- Jagdscheinheft (Original!)
- Antragsformular (Link)
- Versicherungsbestätigung
- Schießnachweis
- ggf. Lichtbild bei notwendiger Neuausstellung.

Die Bearbeitung erfolgt binnen weniger Tage. Der Jagdschein wird Ihnen mit einer Rechnung auf dem Postweg nach Hause geschickt.
Jagdpächter sind gemäß § 13 Satz 2 BJagdG gehalten, bei Ablauf des Gültigkeitszeit-raumes bis zum 31.03.2025 einen neuen Jagdschein zu lösen. Gleiches gilt für die Be-sitzer von Schusswaffen, welche den gültigen Jagdschein als Bedürfnis zum Besitz be-nötigen.

5. Schießnachweis
Wir bedanken uns bei der Jägerschaft im Landkreis Bautzen für die bereitwillige Vor-lage der Schießnachweise. Seit der Kontrolle durch unsere Behörde ist die Anzahl der bekannt gewordenen Jagdunfälle nachweislich stark rückläufig. In den vergange-nen 3 Jagdjahren sind unserer Behörde keine Jagdunfälle bekannt geworden. Dieses Ergebnis zeugt im hohen Maße von Engagement und Disziplin. Damit wird die Jagdausübung im Landkreis Bautzen ein großes Stück für alle Beteiligten sicherer.

6. Postweg
Im vergangenen Jahr wurde im Landratsamt eine zentrale Poststelle im Hauptgebäu-de in Bautzen eingerichtet. Daher ist Post nur noch an diese Adresse zu richten:
Bahnhofstraße 9 - 02625 Bautzen

Die bestehenden Nachsendeaufträge für alle anderen Standorte werden im Laufe dieses Jahres ihre Gültigkeit verlieren.

7. Kommunikation
Informationen an die Jagdscheininhaber ergehen bereits seit mehreren Jahren über die Verteilung per Email. Die Email-Adressen werden bereits im Zuge der Jagd-scheinerteilung abgefragt. Wer bislang noch keine Email-Adresse hinterlegt hat, kann dies mittels kurzer Mitteilung an: ordnungsamt@lra-bautzen.de   nachholen. Wir bitten hiervon regen Gebrauch zu machen, um auch künftig auf kur-zem Wege mit aktuellen Informationen versorgt werden zu können.

In jüngster Zeit werden immer häufiger Versuche unternommen, mittels Schadsoft-ware in E-Mail-Anhängen Manipulationen vorzunehmen. Infolge dessen werden Da-teianhänge standartmäßig nur noch in folgenden Formaten verarbeitet:
- MS-Word ab Version 2007 (*.docx)
- MS-Excel ab Version 2007 (*.xlsx)
- MS-PowerPoint ab Version 2007 (*.ppsx, *.pptx)
- Adobe (*.pdf)
- Alle Nur-Text-Formate (*.txt)

E-Mails dürfen dabei eine Gesamtgröße von 10 MB nicht überschreiten.
In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmie-rungen (sogenannte Makros) und kein Kennwortschutz verwendet werden. Verwenden Sie abweichende Dateiformen oder ausführbare Programme, so wird die E-Mail abgewiesen.

8. Zahlungsverkehr in der Jagd- und Waffenbehörde
Die Begleichung von anfallenden Verwaltungskosten kann auf folgenden Wegen er-folgen:
- EC-/Kreditkarte (vor Ort im Büro)
- Bargeld (bei der Kreiskasse im Erdgeschoss)
- Rechnung (Überweisung)

Waidmannsheil
Ihre Untere Jagdbehörde

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