Jägerbrief Veterinäramt

Weidmannheil werte Weidgenossen,

Anlagen:

wir möchten sie darüber informieren das es voraussichtlich im Mai 2025 und im November 2025 wieder Trichinenproben-Entnahme-Lehrgänge bei uns im Haus geben wird. Gerne können sie sich unter lueva@lra-bautzen.de anmelden. Bei Fragen zum Sächsischen Wild Monitoring (SWM APP) steht ihnen Herr Richard Biehle von Montag – Freitag unter der 03591/525139116 zu Verfügung oder vor Ort in der Taucherstraße 23 02625 Bautzen.

Informationen zur aktuellen Seuchenlage (ASP, HPAI und MKS) könne Sie beiliegenden Protokoll und Präsentation entnehmen. Infolge des ASP-Fundes in Caminau ( gesund erlegt am 26.01.2025) werden im LK Bautzen mögliche Verkleinerungen der Schutzzonen nur marginal ausfallen. Die finale Gebietskulisse liegt uns noch nicht vor.

Über die Höhe der Aufwandsentschädigungen in und außerhalb der ASP-Sperrzonen können Sie sich in beiliegender Übersicht informieren.

– Es wurden in Deutschland keine weiteren Fälle von MKS bei Haustieren und bei Wildtieren festgestellt. Daher sind die im Protokoll beschriebenen Lockerungsmaßnahmen möglich.

In Ungarn ist ein Betrieb mit 1.408 Milchkühen betroffen. Erste klinische Symptome sind vorangegangen, am 03.03.2025 durch Halter bemerkt. Fieber, Läsionen, Bläschen. Am 06.03.2025 wurde der Ausbruch der MKS durch Nachweis des HUN-NRL bestätigt. Es wird davon ausgegangen, dass die Infektion im Zeitraum 27./28.02.2025 erfolgte.

Mehrere internationale Kontakte haben stattgefunden, die Infektion wurde dadurch nach aktueller Kenntnis nicht verschleppt. Die Rolle von Personen zum Viruseintrag ist unklar, Vehikel Samen oder Tiere scheinen keine Rolle zu spielen. Es sollten so viele Proben wie möglich von empfänglichen Wildtieren genommen werden.

Standstill-Gebiet (westliche Region um Ausbruchsbestand, inkl. Pest zunächst bis 09.03.2025 jetzt verlängert bis 12.03.2025, danach bis 17.03.2025), nur direkter Transport zur Schlachtung gestattet. Keine Jagd in den Schutzzonen. Keine Ausstellungen oder Ähnliches gestattet. Laboranalysen haben Serotyp O ergeben. 10.000 Dosen Impfstoff von DEU gekauft. ELISA Tests, um Antikörper gegen Serotyp O finden zu können, sollten eingeführt werden.

Umgebungsuntersuchungen in der Beobachtungszone der angrenzenden Slowakei verliefen ebenfalls ohne Befund.

– Die Blauzungenkrankheit (BT-Disease, Blue Tongue Disease) ist als Seuche der Kategorie C gelistet. Diese ist nur für einige Mitgliedstaaten relevant. Es erfolgen in Deutschland keine amtlichen Bekämpfungsmaßnahmen. Es gibt seit kurzem auch zugelassene, von der Stiko Vet empfohlen Impfstoffe für die Anwendung bei empfänglichen Haustieren. In unserem Landkreis wurden im laufenden Jahr in 4 Rinderbeständen BT-Disease festgestellt, 2024 in 15 Fällen, davon in zwei Schafbeständen. Über die Verbreitung in Wildbeständen liegen keine Angaben vor.

– Ergänzend zur Geflügelpestsituation (HPAI) gibt es aus des Niederlanden Fortschritte bei der Einführung einer Schutzimpfung zu berichten. Ein Impfplan wurde erstellt mit dem Ziel, den Eintrag der HPAI zu verringern. Zukünftig ist ein umfassendes Impfprogramm geplant. Ein Feldversuch zu Impfstoffen läuft gerade. Anschließend soll ein Pilotprojekt zeigen, wie die Überwachung und Impfung erfolgen kann und wie sich dieses auf den Handel auswirkt. Die Eier der Betriebe sollen national vermarktet werden, dafür müssen Märkte gefunden werden. Die Eier werden entsprechend gekennzeichnet werden. Der Impfstoff MSD Innovax ND H5 wird verwendet werden, dieser hat eine EU-Zulassung. Der Plan wurde bereits an EU-KOM übermittelt. Intensive Gespräche mit USA, CAN, GBR, JPN wurden geführt, alle haben angekündigt, keine Restriktionen zu erlassen, wenn der Pilot durchgeführt wird.

– Wir bitten um Benutzung der Sächsischen Wildmonitoring-App durch alle Jäger (mittlerweile klappt es schon ganz gut). Bei Aneignung auch die Trichinen-Funktion mit verwenden

– Grüne BZ Wildmarken (Blechmarken) können im Wild Monitoring für Rehwild, Rotwild, Damwild, Dachs, Nutria und Waschbär genutzt werden wenn aus deren Fleisch Lebensmittel gewonnen wird.

– Für Schwarzwild sind nur noch die Gelben QR Code Marken (Plastikplomben mit Klebeetiketten) zu nutzen.

– Bitte beide Probenbegleitscheine ausdrucken und mit einsenden. Die Aufkleber der Wild-IDs und der Blutröhrchen müssen mit drauf, letzteren werden auch in der App mit erfasst. Die Unterschrift auf beiden Probenbegleitscheinen ist verwaltungstechnisch relevant.

– Bitte alle angeforderten Daten mit eintragen (Bsp: Eingabe aller Daten in der App durch einen Pächter, Begeher sendet WUS in Papierform und trägt keine weiteren Daten wie Adresse, Tel. Nr. oder Mailadresse nicht mit ein. Der WUS geht dann postalisch an den Pächter zurück, wenn der Begeher bei uns nicht mit erfasst und von uns nicht erreichbar ist).

– Tollwutüberwachung in Sachsen

Im Vorgriff auf die für 2025 zu erwartende Verfahrensanweisung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) gilt in Sachsen im Jahr 2024 weiterhin folgende Regelung:

Einsendung von Füchsen, Marderhunden und Waschbären zur Tollwutuntersuchung

Gemäß § 3 a der Tollwutverordnung sollen verendet aufgefundene sowie kranke, verhaltensgestörte oder anderweitig auffällige erlegte Füchse, Marderhunde und Waschbären zur Tollwutuntersuchung eingesendet werden. Dabei sind der genaue Erlegungs- bzw. Fundort sowie der Grund für die Einsendung anzugeben.

Für erlegte Füchse, Marderhunde und Waschbären, die zur Tollwutdiagnostik an die LUA eingesendet werden, wird eine Aufwandsentschädigung von 15,00 EUR gezahlt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

a) Es handelt sich um erlegte, wildlebende Füchse, Marderhunde und Waschbären, die zur Diagnostik geeignet waren.

b) Die Tiere waren vor Erlegung krank, verhaltensgestört oder anderweitig auffällig. Der Abschussgrund wurde auf dem Untersuchungsantrag dokumentiert.

c) Der genaue Erlegungsort wurde angegeben.

– Wassergeflügel- / Greifvogeleinsendungen

Der Landkreis Bautzen hat im Jahr 2024 wieder tot aufgefundene Wildvögel (Enten, Gänse, Schwäne, Möwen, Kormorane, Reiher, Taucher, Elstern, Greifvögel) zur Untersuchung auf Aviäre Influenza einzusenden.

Wir bitten auch weiterhin verendet aufgefundene und noch in untersuchungsfähigem Zustand befindliche Wildvögel oben genannter Arten zur Einsendung zu bringen.

Jagdausübungsberechtigte erhalten für jeden abgelieferten und zur Untersuchung geeigneten Wildvogel eine Prämie von 10,00 EUR.

 

Horrido

Richard Biehle

SB Tiergesundheit und Tierschutz

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