| 04.12.2019 Simulierter Ausbruch der ASP - BehördenübungAm 04.12.2019 fand im Rahmen der Tierseuchenübung in Sachsen in der Gemarkung Neuschirgiswalde die Teilaufgabe „Errichtung eines Wildabwehrzaunes“ statt. Beauftragt dazu war das Veterinäramt des Landkreises Bautzen. 19.09. und 24.10.2019 Fachvorträge "Erste Hilfe für Jagdhunde"Weidgenosse Dr. vet. Klaus Grajcarek hielt in Sora und Cunewalde jeweils einen sehr informativen und interessanten Vortrag zum Thema "Erste Hilfe für Jagdhunde vor, während und nach der Jagd". Unser Verband sowie die teilnehmenden Hundeführer und Interessierten danken ihm herzlich! 20.06.2019 Bundesjägertag 2019Am 6. und 7. Juni fand der Bundesjägertag in Berlin statt. Wdg. Olaf Heyder nahm als Delegierter am BJT teil. Seinen Bericht finden Sie hier.
22.09.2018 Neuwahl des Präsidums des LJVSNAm heutigen Samstag fand die Neuwahl des Präsidiums des LJV in Siebenlehn statt. 100 Delegierte aus den Jägerschaften des Landesverbandes haben über die Zusammensetzung des neuen Präsidiums entschieden. Zum neuen Präsidenten wurde mit 93% der Stimmen Waidgenosse Frank Seyring gewählt. Als Vizepräsidenten wurden die Waidgenossen Wilhelm Bernstein und Thomas Markert und zum Schatzmeister der Waidgenosse Klaus-Dieter Jakob gewählt. Als Mitglieder vervollständigen die Waidgenossen Sören Sabisch und Enrico Holz das Präsidium.
Wir wünschen dem neuen Präsidium viel Erfolg in ihrer Arbeit und hoffen, dass sie den Landesjagdverband wieder auf den richtigen Kurs bringen. Waidmanns Heil! Das Grußwort des neuen Präsidenten des LJV an die Jägerschaft lesen Sie hier! 03.07.2018 Erlass zum Monitoring der ASP und KSP vom 3.7.2018 Durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) erging am 3.7.2018 ein Erlass zum Monitoring der Klassischen und Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen sowie der Klassischen Schweinepest (KSP) bei Hausschweinen im Freistaat Sachsen. Die Jäger betreffenden Regelungen des Erlasses sind folgende (Zusammenfassung): Jagdausübungsberechtigte entnehmen grundsätzlich von jedem verendet aufgefundenen Wildschwein (=Fallwild und Unfallwild) Tupferproben und soweit möglich Organproben. Außerdem ist jedes erlegte Wildschwein, das klinische oder mit bloßem Auge erkennbare pathologisch-anatomische Auffälligkeiten zeigt (=krank erlegt), zu beproben (frische Blutproben). Bei sachgerechter Probennahme und Zustellung der Proben an die LUA bzw. das LÜVA erhält der Jagdausübungsberechtigte eine Aufwandsentschädigung von 30,00 EUR je Wildschwein. Bei erlegten Wildschweinen, die keine klinischen oder mit bloßem Auge erkennbaren pathologisch-anatomische Auffälligkeiten zeigen (=gesund erlegt), sind gelegentlich frische Blutproben zu entnehmen. Für jede dieser Proben zahlt der Freistaat Sachsen eine Aufwandsentschädigung von 10,00 EUR, soweit sie für die Untersuchungen durch das LUA bzw. das LÜVA geeignet sind. Der Erlass kann zusammen mit dem Probenbegleitschein hier heruntergeladen werden.
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