Jägerbrief: Änderung ASP-Restriktionszonen

Werte Jägerinnen und Jäger,

bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen wurden weitere Erfolge erreicht. Mit Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2425 der Kommission vom 9. September 2024 werden die Sperrzonen in Sachsen erheblich verkleinert.

Zur rechtlichen Umsetzung wurde die Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen angepasst.

Diese ist abrufbar unter:
https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=21592&art_param=810

Die interaktive Karte (Geoviewer) kann erst ab nächster Woche abgerufen werden.

Die BAB 4 bildet in unserem LK die Grenze zwischen der Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet) und der Sperrzone I (Pufferzone).
Es gibt Erleichterungen für die südlich der BAB 4 gelegenen Teile der Gemeinden Malschwitz, Kubschütz, Hochkirch, Stadt Bautzen und Weißenberg. Diese „rutschen“ in die Sperrzone I (Pufferzone).
Eine wesentliche Erleichterung für die Jägerschaft ist, dass in der Sperrzone I erlegtes Schwarzwild nun wieder nach negativer ASP- und Trichinellenuntersuchung vermarktet werden kann.

Wesentliche Pflichten sind in der Sperrzone I und II weiterhin einzuhalten:

  • Verstärkte Bejagung-
  • Regelmäßige Fallwildsuche
  • Beprobung aller gesund erlegter WS und FUK-Tiere (Fallwild, Unfallwild, Kranke) zur Untersuchung auf ASP, dafür wird weiterhin eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,- EURO gezahlt, Bei Verzicht auf die Aneignung beträgt die Entschädigung 150,- EURO)
  • Entsorgung von Aufbruch und Schwarte (dazu werden die 8 Kadaversammelstellen in unserem LK weiter betrieben).

Durch Sie wurden im laufenden Jahr 1.277 Proben zur ASP-Untersuchung eingereicht. Lobenswert ist dabei der hohe Anteil von 80%, die unter Nutzung der Sächsischen Wildmonitoring App (SWM) bearbeitet wurden. Vielen Dank.

In unserem Landkreis sind 107 aktive ASP-Fälle (innerhalb von 12 Monaten) zu verzeichnen. Wir mussten im letzten Monat 4 neue ASP-Fälle registrieren.
Die Afrikanische Schweinepest ist leider noch im nördlichen Teil unseres Landkreises aktiv und wird uns als Veterinäramt aber auch Sie als Jäger noch eine Weile beschäftigen.

Änderung der Allgemeinverfügung für Sperrzone I / II

Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für die Landkreise Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Mittelsachsen, Nordsachsen und die Landeshauptstadt Dresden

ASP – 1. Änderung der Allgemeinverfügung vom 20. April 2023 zur Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen

– ASP – 2. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen

– ASP – 3. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen

 

Aktuelle Karte der Zonen:  Sperrzone I und II

Einführung neuer Wildmarken und ASP-APP zur Digitalisierung der ASP-Probendatenerfassung

Woher bekomme ich die neue Wild-ID und was passiert mit den alten WUS-Nummern?

Zum 08.01.2024 wird in Sachsen die neue gelbe Wild-ID für die Kennzeichnung von Schwarzwildproben eingeführt.
Wer noch keine besitzt, kann sich diese im Veterinäramt Bautzen vor Ort abholen oder per Post zusenden lassen.

Besucheradresse: Taucherstraße 23 / 02625 Bautzen

Die bisherigen Wildmarken (grüne Marken) entfallen ab den 01. April 2024 für die Kennzeichnung von Schwarzwild.

Wie werden die Klebeetiketten der Wildmarke verwendet?

Zur eindeutigen Zuordnung der Proben und den dazu gehörigen Begleitscheinen, werden die

Klebeetiketten wie folgt verwendet:

1. ASP-Probebegleitschein (in das jeweilige Feld der Wild-ID auf den Schein selbst)

2. Trichinenbegleitschein (in das jeweilige Feld der Wild-ID auf den Schein selbst)

3. auf die Umverpackung der Trichinenprobe selbst

Welcher Wildursprungsschein wird der Trichinenprobe mitgegeben?

1. Digitale Erstellung über die ASP-APP

2. Verwendung des noch bekannte Trichinenprobescheine (handschriftlich ausgefüllt)

Auf den Trichinenbegleitscheinen erfolgt die Mitgabe Wild-ID ausschließlich mittels der mitgelieferten Klebeetiketten der Wildmarke!

Wo bekomme ich den Probegleitschein her?

1. Digitale Erstellung über die ASP-APP

2. Onlineformular des LRA (Ausfüllen & Druck über den PC)

3. ASP-Probebegleitschein (zum selbst ausdrucken & handschriftlichen ausfüllen)

Wer erhält Zugang zur ASP-APP?

Die Zugangsdaten zur ASP-APP können bei der unteren Jagdbehörde vom Revierinhaber bzw. Bezirksverantwortlichen beantragt werden.

Die Anwendung selbst kann über die Wildmonitoringseite herunter geladen werden.

Um die Erfassung auch seinen Begehscheininhabern zu ermöglichen. Muss der jeweilige Revierinhaber in seinem Account zusätzliche Erfasser anlegen.

Alle Details kann man in dem PDF vom Veterinäramt HIER erlesen.

150.000 Proben durch Landesuntersuchungsanstalt analysiert

Ministerin Köpping: »LUA ist eine starke Säule bei der ASP- Bekämpfung«

Die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) ermöglicht durch umfassende veterinärmedizinische Analysemöglichkeiten, dass der Freistaat immer ein tagaktuelles Bild von der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat. Seit dem ersten ASP-Nachweis im Landkreis Görlitz am 31. Oktober 2020 wurden durch die LUA-Labore rund 150.000 Proben untersucht. 73.231 der untersuchten Proben stammten von Wildschweinen. 76.755 Proben stammten von Hausschweinen. Aufgrund der verstärkten Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen sind die Untersuchungszahlen nach Ausbruch der ASP sprunghaft von 5.000 bis 10.000 Proben pro Jahr auf derzeit 40.000 bis 60.000 Proben pro Jahr angestiegen. Um die gestiegenen Anforderungen zu bewältigen wurden seitens der LUA die Proben- und Transportlogistik – insbesondere von Fallwild – verbessert, die Untersuchungskapazitäten erweitert, die Arbeitsabläufe im Labor sowie die Befundübermittlung angepasst. Neben der diagnostischen Arbeit stellt die LUA Untersuchungsdaten für die nationale und EU- weite Berichterstattung zur Verfügung und ist im Krisenstab des SMS, im Landestierseuchenkrisenzentrum sowie der ASP-Expertengruppe vertreten. »Ich möchte den Expertinnen und Experten der LUA ausdrücklich für ihren großen Anteil bei der ASP-Bekämpfung danken. Sie waren in zwei Krisen gleichzeitig eine verlässliche Analyseinstitution – denn auch ein Großteil der PCR-Tests zur Feststellung des Coronavirus wurde von der LUA untersucht«, erklärt Staatsministerin Petra Köpping. Sie ergänzt: »Dank der schnellen und auch an Wochenenden verlässlichen Probenanalyse sind wir immer über das Ausmaß der ASP-Ausbrüche und die jeweiligen Hotspots informiert und konnten schnell die notwendigen Maßnahmen wie Zaunbau, Fallwildsuche und verstärkte Bejagung einleiten.

Die LUA ist eine starke Säule bei der ASP-Bekämpfung.« Der Erregernachweis bei der ASP-Beprobung erfolgt – ähnlich wie in der Corona-Pandemie des Menschen – mittels PCR durch Detektion spezifischer Genomabschnitte des ASP-Virus. Um die hohen Probenzahlen zeitnah bearbeiten zu können, ist die Methodik an allen drei LUA- Standorten in Dresden, Chemnitz und Leipzig etabliert und wird arbeitstäglich durchgeführt. Die getrennte Bearbeitung von Probenmaterial aus freien Gebieten und solchem aus Restriktionsgebieten sowie von Wild- und Hausschweinen stellt sicher, dass Kontaminationsgefahren nahezu ausgeschlossen sind. Die LUA übermittelt den zuständigen Lebensmittelüberwachungsämtern vorab das Ergebnis der ASP- Untersuchung, so dass die einsendenden Jäger in der Regel am nachfolgenden Arbeitstag nach Eingang der Probe in der LUA über negative Untersuchungsergebnisse informiert werden können. Somit ist eine zeitnahe Verarbeitung bzw. Vermarktung gesund erlegter Wildschweine – zumindest von Tieren, die außerhalb der Restriktionsgebiete erlegt werden – möglich. Positive Proben werden entsprechend den rechtlichen Vorgaben an das Nationale ASP-Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut zur Bestätigung weitergeleitet und werden dort ggf. weitergehendcharakterisiert. Durch Versand der Proben, die Untersuchung undBefundung ist nach ca. einer Woche mit dem Endbefund des FLI zu rechnen. Zum Nachweis des ASP-Virus bei Fallwild, Unfallwild und erlegtem Schwarzwild wurden durch die LUA seit Oktober 2020 pro Jahr zwischen17.000 bis 25.000 Proben analysiert. Wichtig für die fachgerechteUntersuchung ist die korrekte Probennahme und der schnelle Transport über das zuständige Lebensmittel- und Veterinärüberwachungsamt (LÜVA).

Neben Blutproben von gesund erlegten Tieren eignen sich auch bluthaltige Tupfer. Weiterhin kommen ganze Tierkörper bzw. Organmaterial sowie
Knochen zur Untersuchung. Anders als in den anderen Bundesländern konnte in Sachsen bislang der Eintrag der Tierseuche in Hausschweinebestände erfolgreich verhindert werden. Aufgrund der Ausweitung der Restriktionszonen in den Jahren 2021 und 2022 sind jedoch eine zunehmende Anzahl von schweinehaltenden Betrieben von Überwachungsmaßnahmen betroffen, so dass auch die Probenzahlen bei Hausschweinen in den letzten drei Jahren sprunghaft von 1000 bis 1500 Proben pro Jahr vor 2020 auf seitdem 20.000 bis 36.000 Proben pro Jahr angestiegen. Neben Abklärungsuntersuchungen bei Verlustgeschehen und wöchentlichen Statusuntersuchungen zum Nachweis der ASP-Freiheit sind die hohen Probenzahlen auf Zertifzierungsuntersuchungen für den Handel zurückzuführen, z.B. zur Attestierung der ASP-Freiheit von Schweinen in der Restriktionszone II vor dem Transport zum Schlachthof. Die Kapazität der LUA für die ASP-Diagnostik konnte durch die Zuweisung von zwei Stellen für technische Mitarbeiter durch das SMS frühzeitig ausgebaut werden. Auch die Finanzielle Ausstattung der LUA wurden dem Mehrbedarf für die ASP-Diagnostik (Probenahmebestecke, Testkits, Verbrauchsmittel, Geräte, Probentransport) angepasst. Zudem war die LUA im laufenden Jahr an der Erweiterung des Sächsischen Wildmonitorings um ein ASP-Modul zur elektronischen Erfassung von Wildschweinproben und damit dem schnellen Datenaustausch zwischen Jägerschaft, LÜVÄ, LUA und Landeskrisenzentrum beteiligt.

Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Überlebende Tiere entwickeln keine Immunität gegen das Virus, sie können sich erneut anstecken. Es gibt bisher keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Möglich ist die Übertragung auch durch Nahrungsmittel, für die mit dem ASP-Virus infiziertes Fleisch verarbeitet wurde. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich. Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Am 31. Oktober 2020 gab es den Indexfall in Sachsen. Seitdem wurden ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg- Vorpommern festgestellt. In Sachsen wurden bis dato insgesamt 2256 ASP-Fälle nachgewiesen. Davon sind 491 Fälle aktiv. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurden 2022 und 2023 einzelne Fälle in Hausschweinbeständen nachgewiesen.

PDF-Dokument zum lesen

Links:
Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest hier.

Fundort und Probenstatus von ASP-Fällen künftig auf einer App

Ministerin Köpping: »ASP-Monitoring für Jägerschaft und Behörden wird deutlich erleichtert«

Entsprechend der Jagdgesetzgebung wirken die Jagdausübungsberechtigten im Freistaat Sachsen bei der systematischen Erfassung, Beobachtung und Überwachung bestimmter Wildarten mit. Hierzu wurde die IT-Anwendung »Sächsisches Wildmonitoring« entwickelt. Diese seit vielen Jahren im Einsatz befindliche Software wurde nun für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) um ein Modul zur ASP- Probenerfassung erweitert und wird künftig über ein Internetportal als auch über eine Smartphone-App nutzbar sein. Um zur Bekämpfung der ASP den Überblick über die Seuchenlage zu behalten, werden in Sachsen von jedem erlegten oder gefundenen Wildschwein Laborproben genommen und auf das ASP-Virus untersucht. Zur Einreichung der Laborproben müssen Probendaten erfasst werden. Das neue Modul des Wildmonitorings vereinfacht die Probendatenerfassung für alle Beteiligten und insbesondere die Jägerschaft. Die zusätzliche Anwendung ermöglicht den direkten Datenaustausch zwischen Jägern, Behörden und Landesuntersuchungsanstalt. Die Erweiterung wurde in Zusammenarbeit des Sozialministeriums, der Landesdirektion Sachsen, der Landesuntersuchungsanstalt und des Staatsbetriebs Sachsenforst realisiert. Das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft unterstützte das Vorhaben.

»Jägerschaft, Landesuntersuchungsanstalt und Regionalbehörden haben künftig alle Informationen über die Erlegung und die Probenahme direkt in einer Anwendung. Besonders den Jägerinnen und Jägern wird künftig eine leichtere Eingabe der für die ASP-Proben nötigen Daten ermöglicht«, erklärt Staatsministerin Petra Köpping. Sie ergänzt: »Damit wird der Prozess der Untersuchung von Wildschweinen auf das ASP Virus für alle Beteiligten vereinfacht und beschleunigt. Alles kann über die App laufen – von der Möglichkeit der Eingabe der Geo-Koordinaten am Erlegungsort bis zur Anzeige der Laborergebnisse. Damit wird besonders die für uns so wichtige Unterstützung der Jägerschaft bei der ASP-Bekämpfung erleichtert.« Mit der Erweiterung des Wildmonitorings wird es für die Jägerschaft möglich sein, direkt vor Ort mit der App auf dem Smartphone oder daheim am PC in einem Webportal Probendaten zu erfassen. Alle Angaben können einfach und benutzerfreundlich ausgewählt oder eingescannt werden. Durch die Nutzung eines verkürzten Probenbegleitscheines, der aus der Monitoringanwendung ausgedruckt werden kann, entfällt eine weitere handschriftliche und aufwendige Erfassung für den Jagenden.

Hintergründe:
Das Sächsische Wildmonitoring ist eine seit 2013 etablierte EDV-Anwendung, deren Betrieb und Betreuung dem Staatsbetrieb Sachsenforst obliegt.
Es dient der digitalen Erfassung von Jagdstrecken (Erlegungszahlen) und Wildtierbeobachtungen durch die sächsische Jägerschaft, sowie der Kommunikation zwischen Jagdbehörden und Jagdausübungsberechtigten. Etwa 80 Prozent der Jagdausübungsberechtigten nutzen diese Anwendung bereits. Mit der Digitalisierung der ASP-Probendatenerfassung wird ein klares System geschaffen, dass dazu führen wird, den Prozess zu vereinfachen und Fehler, etwa bei der Angabe von Koordinaten, zu vermeiden. Dies führt zu Entlastungen auf allen Seiten. Die Erweiterung wird vom Sozialministerium mit insgesamt ca. 180.000 Euro finanziert und soll ab Januar 2024 angewandt werden.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Überlebende Tiere entwickeln keine Immunität gegen das Virus, sie können sich erneut anstecken. Es gibt bisher keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Möglich ist die Übertragung auch durch Nahrungsmittel, für die mit dem ASP-Virus insziertes Fleisch verarbeitet wurde. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht
ansteckend oder gefährlich. Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Am 31. Oktober 2020 gab es den Indexfall in Sachsen. Seitdem wurden ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. In Sachsen wurden bis dato insgesamt 2256 ASP-Fälle nachgewiesen. Davon sind 504 Fälle aktiv. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurden 2022und 2023 einzelne Fälle in Hausschweinbeständen nachgewiesen.

Dokument als PDF

Links:
Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest hier.

Für die organisierte Jagd gilt immer noch Meldepflicht

Was muss bei der Jagd beachtet werden?

Wild darf innerhalb der Restriktionszonen gejagt werden. Der Einsatz von Jagdhunden zum Stöbern sowie von Jagdhelfern (Treiber) zur aktiven Beunruhigung des Wildes ist dem Landratsamt Bautzen über ein Formular anzuzeigen.

Tierseuchenbekämpfung: Anzeige einer organisierten Jagd Formular

Das Verbringen von von lebenden oder erlegten Wildschweinen innerhalb und aus der Pufferzone heraus ist grundsätzlich verboten. Dies gilt ebenso für das Verbringen von Wildschweinefleischerzeugnissen.

Die Entsorgung des erlegten Wildes bei Verzicht auf Aneignung hat an einem vom Landratsamt bestimmten Kadaversammelpunkt je nach Erlegungsort innerhalb der Pufferzone oder innerhalb des gefährdeten Gebietes zu erfolgen.

ASP – Aufforderung zur Fallwildsuche

Das SMS fordert alle Jagdausübungsberechtigten auf, in ihren Revieren die Fallwildsuche weiter zu führen und diese zu dokumentieren.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Weidmänner und –frauen,

auch wenn es um die Seuche scheinbar  etwas ruhiger geworden ist, läuft das Geschehen weiter.

Mit Stand vom 15.08.2023 wurden auf dem Territorium unseres Landkreises 707 ASP-Fälle nachgewiesen. In Sachsen wurden insgesamt 2.256 ASP-Ausbrüche gemeldet, davon im LK GR 1.441 Fälle und im LK MEI 108 Fälle. Seit Monatsbeginn wurden 10 neue ASP-Fälle festgestellt, die alle in unserem Landkreis , in den Gemeinden Lauta und Elsterheide lokalisiert sind.

Die Länder Brandenburg verzeichnen 3.199 Fälle und Mecklenburg-Vorpommern 47 ASP-Nachweise. In Mecklenburg-Vorpommern sind seit einem Jahr keine neuen Fälle zu verzeichnen.

Weitere Informationen können Sie auf der Homepage des SMS entnehmen.

Informationen für Jäger – Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt – sachsen.de

Unter nachfolgendem Link können Sie sich auch für den Infobrief des SMS anmelden.

https://www.sms.sachsen.de/infobrief-zur-afrikanischen-schweinepest-7689.html

Die Urlaubszeit ist für die Meisten von uns vorbei und Sie haben wieder mehr Zeit, sich Ihren Revieren zu widmen. Mit beiliegenden Schreiben bittet das SMS darum, im September Ihre Reviere intensiv nach Fallwild zu durchsuchen. Die Suchen bitte zeitnah melden, damit aus den Ergebnissen ein aktuelles Lagebild erstellt werden kann.

Es ist geplant, die menschliche Fallwildsuche durch flächendeckende Drohnenbefliegung im LK Bautzen zu unterstützen. Dabei werden wir Sie bei Sichtung von lebenden Schwarzwild zeitnah benachrichtigen.

Außerdem möchten wir Ihnen mit unten anhängender E-Mail des SMS ein interessantes Lehrvideo weiterleiten.

https://zenodo.org/record/8031861

Das Video hat einen Datenumfang von ca. 1,2 GB und eine Länge von ca. 5 Minuten, ist aber für die Jägerschaft von essentieller Bedeutung.

Weidmannsheil!

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Bialek
amtl. Tierarzt / komm. Amtsleiter

Näheres hier:

Aufforderung 2023_09

Afrikanische Schweinepest (ASP) in Sachsen – neue Allgemeinverfügungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat die Allgemeinverfügungen zur ASP hinsichtlich der Sperrzone II ( gefährdetes Gebiet) angepasst, ohne eine Erweiterung der Gebietskulisse vorzunehmen. Hintergrund ist die Festlegung des Schutzkorridors „Ost“ sowie des dazugehörigen Hochrisikokorridors unmittelbar an der Grenze zu Polen. In der zweiten Allgemeinverfügung werden die Maßnahmen innerhalb dieses Gebietes ausgeführt.

Hier finden Sie die Links der veröffentlichten Allgemeinverfügungen auf der Seite der LDS:
Sperrzone II: https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=20645&art_param=810
Schutzkorridor und Hochrisikokorridor: https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=20644&art_param=810

Auf der Bekanntmachungsseite der LDS sind diese ebenfalls verlinkt.
Die kartografische Darstellung des Schutzkorridors „Ost“ als interaktive Karte finden Sie hier im Geoportal-Sachsenatlas .
Sämtliche Dokumente werden zeitnah auch im TSBH Sachsen verlinkt und im PDF-Format eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Richter
Stellv. Leiter

LANDESTIERSEUCHENBEKÄMPFUNGSZENTRUM SACHSEN (LTBZ)
Stauffenbergallee 2 | 01099 Dresden | Postanschrift: 09105 Chemnitz

UVV Jagd aktualisiert: Das sind die wichtigsten Punkte

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau hat die Unfallverhütungsvorschrift Jagd angepasst. Darum geht es.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Jagd aktualisiert. Das gab die SVLFG am 4. Juli auf ihrer Webseite bekannt. In die Neufassung wurden eindeutige Regelungen zum Tragen von Signalkleidung und zur Abgabe von Schüssen aus erhöhter Position aufgenommen.

Schussabgabe nur ohne Gefährdung erlaubt

Unter § 3 „Ausübung der Jagd“ Absatz 4 war bereits Folgendes festgehalten: „Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird“. Zu den Hinweisen bezüglich dieses Absatzes wurde nun ergänzt: „Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn […] bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt.“ Nach eigener Aussage möchte die SVLFG „Die maßgebliche Funktion des Kugelfangs, insbesondere für Erntejagden“ unterstreichen.

Regelung zu Signalkleidung

In § 4 „Besondere Bestimmungen für Gesellschaftsjagd“ heißt es in Absatz 12: „Bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten deutlich farblich von der Umgebung abheben“. Der zugehörige Hinweis führt aus: „Zur deutlichen farblichen Abhebung von der Umgebung eignet sich großflächige Oberbekleidung in Signalfarbe wie z. B. Warnwesten.“ Laut SVLFG gab es mit der bisherigen Formulierung Probleme. „Die bisherige Aufzählung reichte von der gelben Regenjacke bis zum orange-roten Signalband am Hut“, so die SVLFG. Das habe mitunter zu Auslegungsproblemen geführt. „Mit dem einfachen Beispiel der signalfarbenen Warnweste oder […] der großflächigen Signalkleidung ist für alle an der Jagd direkt Beteiligten dem praktischen Wissensstand Rechnung getragen“, erläutert die SVLFG.

Informationsmaterial online verfügbar

Die Broschüre „Sichere Erntejagd“ der SVLFG können Sie hier herunterladen. Dort finden Sie auch noch weiteres Informationsmaterial zu dieser Thematik. Gedruckte Exemplare können Sie telefonisch unter 0561 785-10339 oder online unter www.svlfg.de/broschueren-bestellen anfordern. Die aktuelle Fassung der UVV Jagd finden sie hier.

Quelle: www.pirsch.de