Jägerbrief Veterinäramt

Weidmannheil werte Weidgenossen,

Anlagen:

wir möchten sie darüber informieren das es voraussichtlich im Mai 2025 und im November 2025 wieder Trichinenproben-Entnahme-Lehrgänge bei uns im Haus geben wird. Gerne können sie sich unter lueva@lra-bautzen.de anmelden. Bei Fragen zum Sächsischen Wild Monitoring (SWM APP) steht ihnen Herr Richard Biehle von Montag – Freitag unter der 03591/525139116 zu Verfügung oder vor Ort in der Taucherstraße 23 02625 Bautzen.

Informationen zur aktuellen Seuchenlage (ASP, HPAI und MKS) könne Sie beiliegenden Protokoll und Präsentation entnehmen. Infolge des ASP-Fundes in Caminau ( gesund erlegt am 26.01.2025) werden im LK Bautzen mögliche Verkleinerungen der Schutzzonen nur marginal ausfallen. Die finale Gebietskulisse liegt uns noch nicht vor.

Über die Höhe der Aufwandsentschädigungen in und außerhalb der ASP-Sperrzonen können Sie sich in beiliegender Übersicht informieren.

– Es wurden in Deutschland keine weiteren Fälle von MKS bei Haustieren und bei Wildtieren festgestellt. Daher sind die im Protokoll beschriebenen Lockerungsmaßnahmen möglich.

In Ungarn ist ein Betrieb mit 1.408 Milchkühen betroffen. Erste klinische Symptome sind vorangegangen, am 03.03.2025 durch Halter bemerkt. Fieber, Läsionen, Bläschen. Am 06.03.2025 wurde der Ausbruch der MKS durch Nachweis des HUN-NRL bestätigt. Es wird davon ausgegangen, dass die Infektion im Zeitraum 27./28.02.2025 erfolgte.

Mehrere internationale Kontakte haben stattgefunden, die Infektion wurde dadurch nach aktueller Kenntnis nicht verschleppt. Die Rolle von Personen zum Viruseintrag ist unklar, Vehikel Samen oder Tiere scheinen keine Rolle zu spielen. Es sollten so viele Proben wie möglich von empfänglichen Wildtieren genommen werden.

Standstill-Gebiet (westliche Region um Ausbruchsbestand, inkl. Pest zunächst bis 09.03.2025 jetzt verlängert bis 12.03.2025, danach bis 17.03.2025), nur direkter Transport zur Schlachtung gestattet. Keine Jagd in den Schutzzonen. Keine Ausstellungen oder Ähnliches gestattet. Laboranalysen haben Serotyp O ergeben. 10.000 Dosen Impfstoff von DEU gekauft. ELISA Tests, um Antikörper gegen Serotyp O finden zu können, sollten eingeführt werden.

Umgebungsuntersuchungen in der Beobachtungszone der angrenzenden Slowakei verliefen ebenfalls ohne Befund.

– Die Blauzungenkrankheit (BT-Disease, Blue Tongue Disease) ist als Seuche der Kategorie C gelistet. Diese ist nur für einige Mitgliedstaaten relevant. Es erfolgen in Deutschland keine amtlichen Bekämpfungsmaßnahmen. Es gibt seit kurzem auch zugelassene, von der Stiko Vet empfohlen Impfstoffe für die Anwendung bei empfänglichen Haustieren. In unserem Landkreis wurden im laufenden Jahr in 4 Rinderbeständen BT-Disease festgestellt, 2024 in 15 Fällen, davon in zwei Schafbeständen. Über die Verbreitung in Wildbeständen liegen keine Angaben vor.

– Ergänzend zur Geflügelpestsituation (HPAI) gibt es aus des Niederlanden Fortschritte bei der Einführung einer Schutzimpfung zu berichten. Ein Impfplan wurde erstellt mit dem Ziel, den Eintrag der HPAI zu verringern. Zukünftig ist ein umfassendes Impfprogramm geplant. Ein Feldversuch zu Impfstoffen läuft gerade. Anschließend soll ein Pilotprojekt zeigen, wie die Überwachung und Impfung erfolgen kann und wie sich dieses auf den Handel auswirkt. Die Eier der Betriebe sollen national vermarktet werden, dafür müssen Märkte gefunden werden. Die Eier werden entsprechend gekennzeichnet werden. Der Impfstoff MSD Innovax ND H5 wird verwendet werden, dieser hat eine EU-Zulassung. Der Plan wurde bereits an EU-KOM übermittelt. Intensive Gespräche mit USA, CAN, GBR, JPN wurden geführt, alle haben angekündigt, keine Restriktionen zu erlassen, wenn der Pilot durchgeführt wird.

– Wir bitten um Benutzung der Sächsischen Wildmonitoring-App durch alle Jäger (mittlerweile klappt es schon ganz gut). Bei Aneignung auch die Trichinen-Funktion mit verwenden

– Grüne BZ Wildmarken (Blechmarken) können im Wild Monitoring für Rehwild, Rotwild, Damwild, Dachs, Nutria und Waschbär genutzt werden wenn aus deren Fleisch Lebensmittel gewonnen wird.

– Für Schwarzwild sind nur noch die Gelben QR Code Marken (Plastikplomben mit Klebeetiketten) zu nutzen.

– Bitte beide Probenbegleitscheine ausdrucken und mit einsenden. Die Aufkleber der Wild-IDs und der Blutröhrchen müssen mit drauf, letzteren werden auch in der App mit erfasst. Die Unterschrift auf beiden Probenbegleitscheinen ist verwaltungstechnisch relevant.

– Bitte alle angeforderten Daten mit eintragen (Bsp: Eingabe aller Daten in der App durch einen Pächter, Begeher sendet WUS in Papierform und trägt keine weiteren Daten wie Adresse, Tel. Nr. oder Mailadresse nicht mit ein. Der WUS geht dann postalisch an den Pächter zurück, wenn der Begeher bei uns nicht mit erfasst und von uns nicht erreichbar ist).

– Tollwutüberwachung in Sachsen

Im Vorgriff auf die für 2025 zu erwartende Verfahrensanweisung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) gilt in Sachsen im Jahr 2024 weiterhin folgende Regelung:

Einsendung von Füchsen, Marderhunden und Waschbären zur Tollwutuntersuchung

Gemäß § 3 a der Tollwutverordnung sollen verendet aufgefundene sowie kranke, verhaltensgestörte oder anderweitig auffällige erlegte Füchse, Marderhunde und Waschbären zur Tollwutuntersuchung eingesendet werden. Dabei sind der genaue Erlegungs- bzw. Fundort sowie der Grund für die Einsendung anzugeben.

Für erlegte Füchse, Marderhunde und Waschbären, die zur Tollwutdiagnostik an die LUA eingesendet werden, wird eine Aufwandsentschädigung von 15,00 EUR gezahlt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

a) Es handelt sich um erlegte, wildlebende Füchse, Marderhunde und Waschbären, die zur Diagnostik geeignet waren.

b) Die Tiere waren vor Erlegung krank, verhaltensgestört oder anderweitig auffällig. Der Abschussgrund wurde auf dem Untersuchungsantrag dokumentiert.

c) Der genaue Erlegungsort wurde angegeben.

– Wassergeflügel- / Greifvogeleinsendungen

Der Landkreis Bautzen hat im Jahr 2024 wieder tot aufgefundene Wildvögel (Enten, Gänse, Schwäne, Möwen, Kormorane, Reiher, Taucher, Elstern, Greifvögel) zur Untersuchung auf Aviäre Influenza einzusenden.

Wir bitten auch weiterhin verendet aufgefundene und noch in untersuchungsfähigem Zustand befindliche Wildvögel oben genannter Arten zur Einsendung zu bringen.

Jagdausübungsberechtigte erhalten für jeden abgelieferten und zur Untersuchung geeigneten Wildvogel eine Prämie von 10,00 EUR.

 

Horrido

Richard Biehle

SB Tiergesundheit und Tierschutz

Informationsbrief an die Jagdausübungsberechtigten des Landkreises Bautzen

An alle Jagdausübungsberechtigten des Landkreises Bautzen

Die untere Jagdbehörde Bautzen möchten Ihnen einige aktuelle Informationen mitteilen, die Sie bitte ggf. den anderen Mitpächtern bzw. eingewiesenen Jägern Ihres gemeinschaftlichen Jagdbezirkes / Eigenjagdbezirkes übermitteln möchten:

1. Streckenmeldung
Die Meldung der Jagdstrecke hat bis spätestens Donnerstag, den 10.04.2025 über das Onlineportal des Sächsischen Wildmonitoring zu erfolgen. Auch Fehlmeldungen sind erforderlich, indem die Streckenlisten A, B und C auch ohne Strecke gemeldet werden.

Bis auf wenige Ausnahmen wurde im vergangenen Jahr der Termin von den Jagdbezirksinhabern eingehalten. Dennoch weisen wir an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf die Meldepflicht hin. Verstöße gegen die o.g. Meldepflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar, welche ohne weitere Erinnerung geahndet werden. Ausbleibende Streckenmeldungen werden unter Anwendung von Verwaltungszwang eingeholt.

Wir bitten diesbezüglich um strikte Beachtung.
Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen

Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück.
An alle Jagdausübungsberechtigten des Landkreises Bautzen nur per E-Mail

LANDRATSAMT BAUTZEN KRAJNORADNY ZARJAD BUDYŠIN ORDNUNGSAMT
Bearbeiter: Thomas Sonntag
Dienstsitz: Macherstraße 55
01917 Kamenz
Telefon: 03591 5251-32115
Fax: 03591 5250-32115
E-Mail: Thomas.Sonntag@lrabautzen.
de
Ihr Zeichen:
Unser Zeichen: 32.1-787.52:2025
Datum: 24.03.2025

2. Abschussplan
Zum Ende des Jagdjahres läuft die Abschussplanperiode 2022/25 aus. Daher gilt zu beachten, dass die bisherigen Abschusspläne für Rot-, Dam- und Muffelwild ihre Gül-tigkeit verlieren und für die kommenden drei Jagdjahre bei Bedarf über das Wildmoni-toring-Portal neu beantragt werden müssen.

Ohne Abschussplan darf innerhalb von drei Jagdjahren bis zu sechs Stück weibliches Wild sowie männliches Wild der Altersklasse 0 der Arten Rot-, Dam- und Muffelwild erlegt werden.
Wir bitten die Beantragung bis Ende Mai 2025 vorzunehmen. Für Rehwild ist generell kein Abschussplan zu beantragen.

3. Wildmonitoring
Den Zugang zum Wildmonitoring-Portal haben die als verantwortlich benannten Jagdbezirksinhaber bekommen. Sollten weitere Personen im Jagdbezirk einen Zu-gang erhalten, ist das über die Anlage von sogenannten „Online-Helfern“ möglich. Diese haben dann einen eingeschränkten Zugang und können z. Bsp. auch Strecken erfassen.

Den Zugang für Online-Helfer können nur die im Wildmonitoring hinterlegten Jagdausübungsberechtigten für ihren jeweiligen Jagdbezirk einrichten. Eine Anleitung hierfür finden Sie ebenfalls in der Anlage.
Weitere Informationen zur App erhalten Sie unter

https://www.wildmonitoring.de/wildmonitoring/home/hilfepwa

4. Jagdscheinerteilung (-verlängerung)
Mit fortschreitender Digitalisierung ist nunmehr auch die Beantragung des Jagdschei-nes einfacher geworden. Hierzu genügt es, den Anweisungen des Antragsassisten-ten (Link) zu folgen und die erforderlichen Dokumente digital beizufügen. Der Jagdschein ist jedoch nach wie vor im Original einzureichen. Darüber hinaus ist die Erteilung (Verlängerung) des Jagdscheines auch auf dem Postweg möglich.

Dazu senden Sie bitte folgende Unterlagen zu:
- Jagdscheinheft (Original!)
- Antragsformular (Link)
- Versicherungsbestätigung
- Schießnachweis
- ggf. Lichtbild bei notwendiger Neuausstellung.

Die Bearbeitung erfolgt binnen weniger Tage. Der Jagdschein wird Ihnen mit einer Rechnung auf dem Postweg nach Hause geschickt.
Jagdpächter sind gemäß § 13 Satz 2 BJagdG gehalten, bei Ablauf des Gültigkeitszeit-raumes bis zum 31.03.2025 einen neuen Jagdschein zu lösen. Gleiches gilt für die Be-sitzer von Schusswaffen, welche den gültigen Jagdschein als Bedürfnis zum Besitz be-nötigen.

5. Schießnachweis
Wir bedanken uns bei der Jägerschaft im Landkreis Bautzen für die bereitwillige Vor-lage der Schießnachweise. Seit der Kontrolle durch unsere Behörde ist die Anzahl der bekannt gewordenen Jagdunfälle nachweislich stark rückläufig. In den vergange-nen 3 Jagdjahren sind unserer Behörde keine Jagdunfälle bekannt geworden. Dieses Ergebnis zeugt im hohen Maße von Engagement und Disziplin. Damit wird die Jagdausübung im Landkreis Bautzen ein großes Stück für alle Beteiligten sicherer.

6. Postweg
Im vergangenen Jahr wurde im Landratsamt eine zentrale Poststelle im Hauptgebäu-de in Bautzen eingerichtet. Daher ist Post nur noch an diese Adresse zu richten:
Bahnhofstraße 9 - 02625 Bautzen

Die bestehenden Nachsendeaufträge für alle anderen Standorte werden im Laufe dieses Jahres ihre Gültigkeit verlieren.

7. Kommunikation
Informationen an die Jagdscheininhaber ergehen bereits seit mehreren Jahren über die Verteilung per Email. Die Email-Adressen werden bereits im Zuge der Jagd-scheinerteilung abgefragt. Wer bislang noch keine Email-Adresse hinterlegt hat, kann dies mittels kurzer Mitteilung an: ordnungsamt@lra-bautzen.de   nachholen. Wir bitten hiervon regen Gebrauch zu machen, um auch künftig auf kur-zem Wege mit aktuellen Informationen versorgt werden zu können.

In jüngster Zeit werden immer häufiger Versuche unternommen, mittels Schadsoft-ware in E-Mail-Anhängen Manipulationen vorzunehmen. Infolge dessen werden Da-teianhänge standartmäßig nur noch in folgenden Formaten verarbeitet:
- MS-Word ab Version 2007 (*.docx)
- MS-Excel ab Version 2007 (*.xlsx)
- MS-PowerPoint ab Version 2007 (*.ppsx, *.pptx)
- Adobe (*.pdf)
- Alle Nur-Text-Formate (*.txt)

E-Mails dürfen dabei eine Gesamtgröße von 10 MB nicht überschreiten.
In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmie-rungen (sogenannte Makros) und kein Kennwortschutz verwendet werden. Verwenden Sie abweichende Dateiformen oder ausführbare Programme, so wird die E-Mail abgewiesen.

8. Zahlungsverkehr in der Jagd- und Waffenbehörde
Die Begleichung von anfallenden Verwaltungskosten kann auf folgenden Wegen er-folgen:
- EC-/Kreditkarte (vor Ort im Büro)
- Bargeld (bei der Kreiskasse im Erdgeschoss)
- Rechnung (Überweisung)

Waidmannsheil
Ihre Untere Jagdbehörde

Gemeinsam anpacken – Helft mit gemeinsam lebendige Ufer zu gestalten!

Die Gemeinde Ralbitz-Rosenthal und der BUND Sachsen laden gemeinsam zu einem großen Pflanzenfest am Schönauer Flutgraben im Ortsteil Schänau ein.

Gemeinsam will der BUND Sachsen die Gewässer mit der Pflanzung von heimischen Bäumen und Büschen naturnahm gestalten und so ein ökologisch wertvolles und erlebbares Gewässer schaffen.

Wir als Kreisjagdverband Bautzen unterstützen diese Aktion und rufen EUCH auf mit anzupacken!

HIER alle Informationen auf einen Blick!

Termin: 15. März 2025
Zeit:       10:00 bis 16:00 Uhr
Ort:        Ralbitz-Rosenthal, OT Schänau, Fabrikstraße 17

BUND Landesverband Sachsen e.V. bittet um vorherige Anmeldung bis 4. März 2025 - julia.becher@bund-sachsen.de

Demonstration am 30. Januar 2025 in Hannover

In Kooperation mit dem Landesjagdverband Sachsen unterstützen wir als Kreisjagdverband Bautzen die Landesjägerschaft Niedersachsen bei Ihrem Aufruf zur Demo in Hannover.

Tag: Donnerstag, den 30.01.2025

Zeit: ab 10:00 Uhr

Ort: Schützenplatz in Hannover

Jetzt geht´s ums Ganze – Jagd sicher, Natur bewahren!

 

Horrido und Weidmannsheil

Der Kreisjagdverband Bautzen e.V.

Änderung der Allgemeinverfügung für Sperrzone I / II

Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für die Landkreise Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Mittelsachsen, Nordsachsen und die Landeshauptstadt Dresden

ASP – 1. Änderung der Allgemeinverfügung vom 20. April 2023 zur Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen

– ASP – 2. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen

– ASP – 3. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen

 

Aktuelle Karte der Zonen:  Sperrzone I und II

Vorübergehender Erwerb einer Waffe -Anzeigepflicht-

Im Sinne des Waffengesetzes Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 3 ist eine Waffe oder
Waffenteil (z.B. Schalldämpfer, Wechsellauf, Wechselsystem) überlassen, wenn
jemand die tatsächliche Gewalt einem anderen darüber einräumt.

Gemäß § 37a Satz 1 WaffG hat der Inhaber einer Waffenbesitzkarte der zuständigen
Behörde die Überlassung, den Erwerb und die Bearbeitung durch Umbau oder
Austausch eines wesentlichen Teils, deren Erwerb oder Besitz der Erlaubnis bedarf,
binnen zwei Wochen schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.

Daher entfällt die Eintragungspflicht nicht, wenn die Waffe oder das Waffenteil
innerhalb der 14-tägigen Frist wieder zurückgegeben (rücküberlassen) wird. Von
dieser Pflicht wären private Waffenbesitzer nur dann entbunden, wenn diese sich die
Waffe zunächst nur auf Basis der Ausnahmeregelungen des § 12 Abs. 1 Nr. 1a
WaffG ausgeliehen hätten.

Somit besteht für Privatpersonen die Verpflichtung zur An- und Abmeldung der Waffe
bei ihrer zuständigen Waffenbehörde auch dann, wenn die Waffe oder das Waffenteil
wieder an den Verkäufer/Überlasser zurückgegeben wird. § 37a WaffG besagt
eindeutig, dass Inhaber einer Waffenbesitzkarte den Erwerb und die
Rücküberlassung einer Waffe oder eines Waffenteils anzeigen müssen und dieses
gemäß § 37g WaffG in ihre Waffenbesitzkarte eintragen lassen müssen. Hierbei
spielt es keine Rolle, ob die Waffe oder das Waffenteil kurzfristig nach dem Erwerb
wieder zurück überlassen wird.

Einführung neuer Wildmarken und ASP-APP zur Digitalisierung der ASP-Probendatenerfassung

Woher bekomme ich die neue Wild-ID und was passiert mit den alten WUS-Nummern?

Zum 08.01.2024 wird in Sachsen die neue gelbe Wild-ID für die Kennzeichnung von Schwarzwildproben eingeführt.
Wer noch keine besitzt, kann sich diese im Veterinäramt Bautzen vor Ort abholen oder per Post zusenden lassen.

Besucheradresse: Taucherstraße 23 / 02625 Bautzen

Die bisherigen Wildmarken (grüne Marken) entfallen ab den 01. April 2024 für die Kennzeichnung von Schwarzwild.

Wie werden die Klebeetiketten der Wildmarke verwendet?

Zur eindeutigen Zuordnung der Proben und den dazu gehörigen Begleitscheinen, werden die

Klebeetiketten wie folgt verwendet:

1. ASP-Probebegleitschein (in das jeweilige Feld der Wild-ID auf den Schein selbst)

2. Trichinenbegleitschein (in das jeweilige Feld der Wild-ID auf den Schein selbst)

3. auf die Umverpackung der Trichinenprobe selbst

Welcher Wildursprungsschein wird der Trichinenprobe mitgegeben?

1. Digitale Erstellung über die ASP-APP

2. Verwendung des noch bekannte Trichinenprobescheine (handschriftlich ausgefüllt)

Auf den Trichinenbegleitscheinen erfolgt die Mitgabe Wild-ID ausschließlich mittels der mitgelieferten Klebeetiketten der Wildmarke!

Wo bekomme ich den Probegleitschein her?

1. Digitale Erstellung über die ASP-APP

2. Onlineformular des LRA (Ausfüllen & Druck über den PC)

3. ASP-Probebegleitschein (zum selbst ausdrucken & handschriftlichen ausfüllen)

Wer erhält Zugang zur ASP-APP?

Die Zugangsdaten zur ASP-APP können bei der unteren Jagdbehörde vom Revierinhaber bzw. Bezirksverantwortlichen beantragt werden.

Die Anwendung selbst kann über die Wildmonitoringseite herunter geladen werden.

Um die Erfassung auch seinen Begehscheininhabern zu ermöglichen. Muss der jeweilige Revierinhaber in seinem Account zusätzliche Erfasser anlegen.

Alle Details kann man in dem PDF vom Veterinäramt HIER erlesen.

Abrechnungen & Pflichtstunden melden

Liebe Weidgenossinnen und Weidgenossen,

wir bitten alle Verbandsmitglieder, welche aktiv im Jahr 2023 für den KJV Bautzen unterwegs waren, Ihre Abrechnung und Pflichtstunden bis zum 31.01.2023 an unseren Schatzmeister zu melden.

Bitte verwendet dafür das Formular für die Aufwandserfassung

Schatzmeister
Roland Groß
Tel.: 0151 6812 6862
E-Mail: kasse@kreisjagdverband-bautzen.de

Der gesamte Vorstand bedankt sich bei allen, für die aktive Unterstützung im Verband – denn die Gemeinschaft, das Miteinander in der Region und der Zusammenhalt ist uns wichtig.

Wir möchten genau diese Werte mit und durch den Verband beleben und ausweiten.

Denn Jagd verbindet und das weit über dem Weidwerk hinaus!

 

 

Für die organisierte Jagd gilt immer noch Meldepflicht

Was muss bei der Jagd beachtet werden?

Wild darf innerhalb der Restriktionszonen gejagt werden. Der Einsatz von Jagdhunden zum Stöbern sowie von Jagdhelfern (Treiber) zur aktiven Beunruhigung des Wildes ist dem Landratsamt Bautzen über ein Formular anzuzeigen.

Tierseuchenbekämpfung: Anzeige einer organisierten Jagd Formular

Das Verbringen von von lebenden oder erlegten Wildschweinen innerhalb und aus der Pufferzone heraus ist grundsätzlich verboten. Dies gilt ebenso für das Verbringen von Wildschweinefleischerzeugnissen.

Die Entsorgung des erlegten Wildes bei Verzicht auf Aneignung hat an einem vom Landratsamt bestimmten Kadaversammelpunkt je nach Erlegungsort innerhalb der Pufferzone oder innerhalb des gefährdeten Gebietes zu erfolgen.

Einladung zu unseren traditionellen Hubertusmessen im Landkreis Bautzen

Jägersleute versammelt Euch, die Bläser haben Euch etwas zu sagen!

Der Überlieferung nach war Hubertus als junger Edelmann ein zügelloser Jäger, der die Erlegung des Wildes als Selbstzweck sah. Weder christliche Feiertage noch ethische Grundsätze hinderten den Jäger, seiner Leidenschaft hemmungslos nachzugehen. Nachdem seine Frau gestorben war, ging er als Einsiedler in die Wälder der Ardennen, um dort über seine Trauer hinwegzukommen und ernährte sich ausschließlich durch die Jagd.

Die traditionellen Hubertusmessen finden in jedem Jahr rund um den Hubertustag am 3. November wieder wie folgt statt:

  • Hubertusmesse Neschwitz - Barockkirche - Sonntag, 22. Oktober  - 10:00 Uhr
  • Hubertusmesse Wittichenau - St. Mariä Himmelfahrt - Sonntag, 29. Oktober -10:00 Uhr
  • Hubertusmesse Hoyerswerda - Johanneskirche - Sonntag, 29. Oktober - 15:30 Uhr
  • Hubertusmesse Gaußig - Kirche Gaußig - Freitag, 3. November - 19:30 Uhr
  • Hubertusmesse Bautzen - Dom St. Petri - Sonntag, 5. November - 8:30 Uhr
  • Hubertusmesse Neustadt Sach. - St.-Jacobi-Kirche, - Sonntag, 12. November - 18:00 Uhr
  • Hubertusmesse Kirschau - Evangelische Johanneskirche - Sonntag, 19. November - 16:00 Uhr