Jägerbrief Veterinäramt

Weidmannheil werte Weidgenossen,

Anlagen:

wir möchten sie darüber informieren das es voraussichtlich im Mai 2025 und im November 2025 wieder Trichinenproben-Entnahme-Lehrgänge bei uns im Haus geben wird. Gerne können sie sich unter lueva@lra-bautzen.de anmelden. Bei Fragen zum Sächsischen Wild Monitoring (SWM APP) steht ihnen Herr Richard Biehle von Montag – Freitag unter der 03591/525139116 zu Verfügung oder vor Ort in der Taucherstraße 23 02625 Bautzen.

Informationen zur aktuellen Seuchenlage (ASP, HPAI und MKS) könne Sie beiliegenden Protokoll und Präsentation entnehmen. Infolge des ASP-Fundes in Caminau ( gesund erlegt am 26.01.2025) werden im LK Bautzen mögliche Verkleinerungen der Schutzzonen nur marginal ausfallen. Die finale Gebietskulisse liegt uns noch nicht vor.

Über die Höhe der Aufwandsentschädigungen in und außerhalb der ASP-Sperrzonen können Sie sich in beiliegender Übersicht informieren.

– Es wurden in Deutschland keine weiteren Fälle von MKS bei Haustieren und bei Wildtieren festgestellt. Daher sind die im Protokoll beschriebenen Lockerungsmaßnahmen möglich.

In Ungarn ist ein Betrieb mit 1.408 Milchkühen betroffen. Erste klinische Symptome sind vorangegangen, am 03.03.2025 durch Halter bemerkt. Fieber, Läsionen, Bläschen. Am 06.03.2025 wurde der Ausbruch der MKS durch Nachweis des HUN-NRL bestätigt. Es wird davon ausgegangen, dass die Infektion im Zeitraum 27./28.02.2025 erfolgte.

Mehrere internationale Kontakte haben stattgefunden, die Infektion wurde dadurch nach aktueller Kenntnis nicht verschleppt. Die Rolle von Personen zum Viruseintrag ist unklar, Vehikel Samen oder Tiere scheinen keine Rolle zu spielen. Es sollten so viele Proben wie möglich von empfänglichen Wildtieren genommen werden.

Standstill-Gebiet (westliche Region um Ausbruchsbestand, inkl. Pest zunächst bis 09.03.2025 jetzt verlängert bis 12.03.2025, danach bis 17.03.2025), nur direkter Transport zur Schlachtung gestattet. Keine Jagd in den Schutzzonen. Keine Ausstellungen oder Ähnliches gestattet. Laboranalysen haben Serotyp O ergeben. 10.000 Dosen Impfstoff von DEU gekauft. ELISA Tests, um Antikörper gegen Serotyp O finden zu können, sollten eingeführt werden.

Umgebungsuntersuchungen in der Beobachtungszone der angrenzenden Slowakei verliefen ebenfalls ohne Befund.

– Die Blauzungenkrankheit (BT-Disease, Blue Tongue Disease) ist als Seuche der Kategorie C gelistet. Diese ist nur für einige Mitgliedstaaten relevant. Es erfolgen in Deutschland keine amtlichen Bekämpfungsmaßnahmen. Es gibt seit kurzem auch zugelassene, von der Stiko Vet empfohlen Impfstoffe für die Anwendung bei empfänglichen Haustieren. In unserem Landkreis wurden im laufenden Jahr in 4 Rinderbeständen BT-Disease festgestellt, 2024 in 15 Fällen, davon in zwei Schafbeständen. Über die Verbreitung in Wildbeständen liegen keine Angaben vor.

– Ergänzend zur Geflügelpestsituation (HPAI) gibt es aus des Niederlanden Fortschritte bei der Einführung einer Schutzimpfung zu berichten. Ein Impfplan wurde erstellt mit dem Ziel, den Eintrag der HPAI zu verringern. Zukünftig ist ein umfassendes Impfprogramm geplant. Ein Feldversuch zu Impfstoffen läuft gerade. Anschließend soll ein Pilotprojekt zeigen, wie die Überwachung und Impfung erfolgen kann und wie sich dieses auf den Handel auswirkt. Die Eier der Betriebe sollen national vermarktet werden, dafür müssen Märkte gefunden werden. Die Eier werden entsprechend gekennzeichnet werden. Der Impfstoff MSD Innovax ND H5 wird verwendet werden, dieser hat eine EU-Zulassung. Der Plan wurde bereits an EU-KOM übermittelt. Intensive Gespräche mit USA, CAN, GBR, JPN wurden geführt, alle haben angekündigt, keine Restriktionen zu erlassen, wenn der Pilot durchgeführt wird.

– Wir bitten um Benutzung der Sächsischen Wildmonitoring-App durch alle Jäger (mittlerweile klappt es schon ganz gut). Bei Aneignung auch die Trichinen-Funktion mit verwenden

– Grüne BZ Wildmarken (Blechmarken) können im Wild Monitoring für Rehwild, Rotwild, Damwild, Dachs, Nutria und Waschbär genutzt werden wenn aus deren Fleisch Lebensmittel gewonnen wird.

– Für Schwarzwild sind nur noch die Gelben QR Code Marken (Plastikplomben mit Klebeetiketten) zu nutzen.

– Bitte beide Probenbegleitscheine ausdrucken und mit einsenden. Die Aufkleber der Wild-IDs und der Blutröhrchen müssen mit drauf, letzteren werden auch in der App mit erfasst. Die Unterschrift auf beiden Probenbegleitscheinen ist verwaltungstechnisch relevant.

– Bitte alle angeforderten Daten mit eintragen (Bsp: Eingabe aller Daten in der App durch einen Pächter, Begeher sendet WUS in Papierform und trägt keine weiteren Daten wie Adresse, Tel. Nr. oder Mailadresse nicht mit ein. Der WUS geht dann postalisch an den Pächter zurück, wenn der Begeher bei uns nicht mit erfasst und von uns nicht erreichbar ist).

– Tollwutüberwachung in Sachsen

Im Vorgriff auf die für 2025 zu erwartende Verfahrensanweisung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) gilt in Sachsen im Jahr 2024 weiterhin folgende Regelung:

Einsendung von Füchsen, Marderhunden und Waschbären zur Tollwutuntersuchung

Gemäß § 3 a der Tollwutverordnung sollen verendet aufgefundene sowie kranke, verhaltensgestörte oder anderweitig auffällige erlegte Füchse, Marderhunde und Waschbären zur Tollwutuntersuchung eingesendet werden. Dabei sind der genaue Erlegungs- bzw. Fundort sowie der Grund für die Einsendung anzugeben.

Für erlegte Füchse, Marderhunde und Waschbären, die zur Tollwutdiagnostik an die LUA eingesendet werden, wird eine Aufwandsentschädigung von 15,00 EUR gezahlt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

a) Es handelt sich um erlegte, wildlebende Füchse, Marderhunde und Waschbären, die zur Diagnostik geeignet waren.

b) Die Tiere waren vor Erlegung krank, verhaltensgestört oder anderweitig auffällig. Der Abschussgrund wurde auf dem Untersuchungsantrag dokumentiert.

c) Der genaue Erlegungsort wurde angegeben.

– Wassergeflügel- / Greifvogeleinsendungen

Der Landkreis Bautzen hat im Jahr 2024 wieder tot aufgefundene Wildvögel (Enten, Gänse, Schwäne, Möwen, Kormorane, Reiher, Taucher, Elstern, Greifvögel) zur Untersuchung auf Aviäre Influenza einzusenden.

Wir bitten auch weiterhin verendet aufgefundene und noch in untersuchungsfähigem Zustand befindliche Wildvögel oben genannter Arten zur Einsendung zu bringen.

Jagdausübungsberechtigte erhalten für jeden abgelieferten und zur Untersuchung geeigneten Wildvogel eine Prämie von 10,00 EUR.

 

Horrido

Richard Biehle

SB Tiergesundheit und Tierschutz

Informationsbrief an die Jagdausübungsberechtigten des Landkreises Bautzen

An alle Jagdausübungsberechtigten des Landkreises Bautzen

Die untere Jagdbehörde Bautzen möchten Ihnen einige aktuelle Informationen mitteilen, die Sie bitte ggf. den anderen Mitpächtern bzw. eingewiesenen Jägern Ihres gemeinschaftlichen Jagdbezirkes / Eigenjagdbezirkes übermitteln möchten:

1. Streckenmeldung
Die Meldung der Jagdstrecke hat bis spätestens Donnerstag, den 10.04.2025 über das Onlineportal des Sächsischen Wildmonitoring zu erfolgen. Auch Fehlmeldungen sind erforderlich, indem die Streckenlisten A, B und C auch ohne Strecke gemeldet werden.

Bis auf wenige Ausnahmen wurde im vergangenen Jahr der Termin von den Jagdbezirksinhabern eingehalten. Dennoch weisen wir an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf die Meldepflicht hin. Verstöße gegen die o.g. Meldepflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar, welche ohne weitere Erinnerung geahndet werden. Ausbleibende Streckenmeldungen werden unter Anwendung von Verwaltungszwang eingeholt.

Wir bitten diesbezüglich um strikte Beachtung.
Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen

Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück.
An alle Jagdausübungsberechtigten des Landkreises Bautzen nur per E-Mail

LANDRATSAMT BAUTZEN KRAJNORADNY ZARJAD BUDYŠIN ORDNUNGSAMT
Bearbeiter: Thomas Sonntag
Dienstsitz: Macherstraße 55
01917 Kamenz
Telefon: 03591 5251-32115
Fax: 03591 5250-32115
E-Mail: Thomas.Sonntag@lrabautzen.
de
Ihr Zeichen:
Unser Zeichen: 32.1-787.52:2025
Datum: 24.03.2025

2. Abschussplan
Zum Ende des Jagdjahres läuft die Abschussplanperiode 2022/25 aus. Daher gilt zu beachten, dass die bisherigen Abschusspläne für Rot-, Dam- und Muffelwild ihre Gül-tigkeit verlieren und für die kommenden drei Jagdjahre bei Bedarf über das Wildmoni-toring-Portal neu beantragt werden müssen.

Ohne Abschussplan darf innerhalb von drei Jagdjahren bis zu sechs Stück weibliches Wild sowie männliches Wild der Altersklasse 0 der Arten Rot-, Dam- und Muffelwild erlegt werden.
Wir bitten die Beantragung bis Ende Mai 2025 vorzunehmen. Für Rehwild ist generell kein Abschussplan zu beantragen.

3. Wildmonitoring
Den Zugang zum Wildmonitoring-Portal haben die als verantwortlich benannten Jagdbezirksinhaber bekommen. Sollten weitere Personen im Jagdbezirk einen Zu-gang erhalten, ist das über die Anlage von sogenannten „Online-Helfern“ möglich. Diese haben dann einen eingeschränkten Zugang und können z. Bsp. auch Strecken erfassen.

Den Zugang für Online-Helfer können nur die im Wildmonitoring hinterlegten Jagdausübungsberechtigten für ihren jeweiligen Jagdbezirk einrichten. Eine Anleitung hierfür finden Sie ebenfalls in der Anlage.
Weitere Informationen zur App erhalten Sie unter

https://www.wildmonitoring.de/wildmonitoring/home/hilfepwa

4. Jagdscheinerteilung (-verlängerung)
Mit fortschreitender Digitalisierung ist nunmehr auch die Beantragung des Jagdschei-nes einfacher geworden. Hierzu genügt es, den Anweisungen des Antragsassisten-ten (Link) zu folgen und die erforderlichen Dokumente digital beizufügen. Der Jagdschein ist jedoch nach wie vor im Original einzureichen. Darüber hinaus ist die Erteilung (Verlängerung) des Jagdscheines auch auf dem Postweg möglich.

Dazu senden Sie bitte folgende Unterlagen zu:
- Jagdscheinheft (Original!)
- Antragsformular (Link)
- Versicherungsbestätigung
- Schießnachweis
- ggf. Lichtbild bei notwendiger Neuausstellung.

Die Bearbeitung erfolgt binnen weniger Tage. Der Jagdschein wird Ihnen mit einer Rechnung auf dem Postweg nach Hause geschickt.
Jagdpächter sind gemäß § 13 Satz 2 BJagdG gehalten, bei Ablauf des Gültigkeitszeit-raumes bis zum 31.03.2025 einen neuen Jagdschein zu lösen. Gleiches gilt für die Be-sitzer von Schusswaffen, welche den gültigen Jagdschein als Bedürfnis zum Besitz be-nötigen.

5. Schießnachweis
Wir bedanken uns bei der Jägerschaft im Landkreis Bautzen für die bereitwillige Vor-lage der Schießnachweise. Seit der Kontrolle durch unsere Behörde ist die Anzahl der bekannt gewordenen Jagdunfälle nachweislich stark rückläufig. In den vergange-nen 3 Jagdjahren sind unserer Behörde keine Jagdunfälle bekannt geworden. Dieses Ergebnis zeugt im hohen Maße von Engagement und Disziplin. Damit wird die Jagdausübung im Landkreis Bautzen ein großes Stück für alle Beteiligten sicherer.

6. Postweg
Im vergangenen Jahr wurde im Landratsamt eine zentrale Poststelle im Hauptgebäu-de in Bautzen eingerichtet. Daher ist Post nur noch an diese Adresse zu richten:
Bahnhofstraße 9 - 02625 Bautzen

Die bestehenden Nachsendeaufträge für alle anderen Standorte werden im Laufe dieses Jahres ihre Gültigkeit verlieren.

7. Kommunikation
Informationen an die Jagdscheininhaber ergehen bereits seit mehreren Jahren über die Verteilung per Email. Die Email-Adressen werden bereits im Zuge der Jagd-scheinerteilung abgefragt. Wer bislang noch keine Email-Adresse hinterlegt hat, kann dies mittels kurzer Mitteilung an: ordnungsamt@lra-bautzen.de   nachholen. Wir bitten hiervon regen Gebrauch zu machen, um auch künftig auf kur-zem Wege mit aktuellen Informationen versorgt werden zu können.

In jüngster Zeit werden immer häufiger Versuche unternommen, mittels Schadsoft-ware in E-Mail-Anhängen Manipulationen vorzunehmen. Infolge dessen werden Da-teianhänge standartmäßig nur noch in folgenden Formaten verarbeitet:
- MS-Word ab Version 2007 (*.docx)
- MS-Excel ab Version 2007 (*.xlsx)
- MS-PowerPoint ab Version 2007 (*.ppsx, *.pptx)
- Adobe (*.pdf)
- Alle Nur-Text-Formate (*.txt)

E-Mails dürfen dabei eine Gesamtgröße von 10 MB nicht überschreiten.
In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmie-rungen (sogenannte Makros) und kein Kennwortschutz verwendet werden. Verwenden Sie abweichende Dateiformen oder ausführbare Programme, so wird die E-Mail abgewiesen.

8. Zahlungsverkehr in der Jagd- und Waffenbehörde
Die Begleichung von anfallenden Verwaltungskosten kann auf folgenden Wegen er-folgen:
- EC-/Kreditkarte (vor Ort im Büro)
- Bargeld (bei der Kreiskasse im Erdgeschoss)
- Rechnung (Überweisung)

Waidmannsheil
Ihre Untere Jagdbehörde

Sachkundeseminar Wildschadensschätzung

Teilnahmegebühr inkl. Mittagssnack:
Mitglieder LJVSN/SLB: 90 € | Nicht-Mitglieder: 130 €

Verbindliche Anmeldung unter Angabe von: Adresse, Mitgliedsnummer SLB/LJVSN und Telefon
bis zum 21.03.2025 per E-Mail an: christian.hampl@slb-dresden.de

Das Sachkundeseminar „Wildschadensschätzung“ vermittelt Jägern, Jagdgenossen und Landwirten praxisnahes Wissen zur Bewertung und Handhabung von Wildschäden. Im Mittelpunkt stehen rechtliche Grundlagen, die Berechnung von Schadens-höhen und das Erkennen von Schadensbildern auf dem Feld. Die Teilnehmenden lernen, Wildschäden zu beurteilen, Konflikte zu vermeiden und eine vermittelnde Rolle einzunehmen. Das Seminar bietet praxisorientierte Inhalte zur sachgerechten Bewertung von Wildschäden und zur konstruktiven Zusammenarbeit.

Inhalte des Kurses:
• Wildschaden: Die Existenz des Einen, das Hobby des Anderen
• Der Wildschaden im Bundes-sowie im Sächsischen Jagdgesetz
• Definition, Entstehung, Umfang und Prophylaxe
• Wildschäden erkennen, schätzen und bewerten

Es sind im April und Mai insgesamt noch vier solcher Seminare geplant. Diese werden in verschiedenen sächsischen Regionen durchgeführt.

2. April 2025 von 13 bis 18 Uhr im Vogtland - weitere Infos zu Inhalt und Anmeldung HIER

5. April 2025 von 10 bis 15 Uhr im Muldental - weitere Infos zu Inhalt und Anmeldung HIER

9. April 2025 von 13 bis 18 Uhr in der sächsischen Schweiz - weitere Infos zu Inhalt und Anmeldung HIER

5. Mai 2025 von 10 bis 15 Uhr in Nordsachsen - weitere Infos zu Inhalt und Anmeldung HIER

Bald startet unser JJ-Kurs für 2025

Der Kreisjagdverband Bautzen bildet wieder Jungjäger aus.

voraussichtlicher Kursplan für 2025 - Einschreibung ist bis zum 28.03.2025 möglich

Anmeldeformular JJ-Kurs

Der Ausbildungszeitraum erstreckt sich jeweils von April bis Ende September/Oktober eines jeden Jahres. Die theoretische und praktische Ausbildung findet dann nur noch Samstags, die Schießausbildung auch an Wochentagen statt. Die Kompaktwoche entfällt. Es wird so geplant, dass monatlich ein Samstag für die Teilnehmer frei ist. Im Zeitraum der Sommerferien werden zwei freie Samstage so gelegt, dass ein Zeitraum von drei Wochen für die Urlaubsplanung zur Verfügung steht. Neu in die Ausbildung wird das lehrmäßige Aufbrechen von Wild integriert.

Die Ausbildung des Weidwerks liegt uns als Kreisjagdverband Bautzen am Herzen.

Dementsprechend suchen wir immer wieder Lehrprinzen, welche uns bei der JJ-Ausbildung unterstützen und unsere Schützlinge im Revier mit begleiten.

Für Interessenten und weiter Infos gelten folgende Ansprechpartner:

Obmann Aus- & Weiterbildung - Stefan Hofmann
Tel.: +49 174 6133380
E-Mail: ausbildung@kreisjagdverband-bautzen.de

Vorsitzender/Kommis. Leiter Jägerlehrhof - Dr. Franz Schilling
Tel.: +49 178 2401462
E-Mail: vorsitzender@kreisjagdverband-bautzen.de

zertifizierter Sachkundelehrgang – jagdliches Wettkampfschießen des DJV – Disziplin: Büchse 29. März 10:00 – 17:00

Die Landesjagdakademie des LJVSN e.V. bietet bisher im jagdlichen Wettkampfschießen weniger erfahrenen Schützinnen und Schützen sowie Jägerinnen und Jäger, welche mit dem jagdlichen Wettkampfschießen beginnen wollen, die Möglichkeit an unserem zertifizierten Sachkundelehrgang – jagdliches Wettkampfschießen des DJV – Disziplin: Büchse teilzunehmen. Besonders angesprochen sind Jugendschütz-innen (bis 27 Jahre).

Schießtrainer: Peter Gems
Ansprechpartner: Joachim Tobias (Obmann für jagdliches Schießen) 0172-7984524

Inhalt:
Theoretische und praktische Grundlagen des jagdlichen Wettkampfschießens mit der Büchse, insbesondere Hinweise zu Ausrüstung, Schießtechnik und Trainingsmöglichkeiten, sowie praktisches Schießtraining mit Schwerpunkt 100 m Bahn

Gehörschutz, eigene Büchse und Munition sowie angemessene Kleidung und festes Schuhwerk sind mitzubringen.

Gemeinsam anpacken – Helft mit gemeinsam lebendige Ufer zu gestalten!

Die Gemeinde Ralbitz-Rosenthal und der BUND Sachsen laden gemeinsam zu einem großen Pflanzenfest am Schönauer Flutgraben im Ortsteil Schänau ein.

Gemeinsam will der BUND Sachsen die Gewässer mit der Pflanzung von heimischen Bäumen und Büschen naturnahm gestalten und so ein ökologisch wertvolles und erlebbares Gewässer schaffen.

Wir als Kreisjagdverband Bautzen unterstützen diese Aktion und rufen EUCH auf mit anzupacken!

HIER alle Informationen auf einen Blick!

Termin: 15. März 2025
Zeit:       10:00 bis 16:00 Uhr
Ort:        Ralbitz-Rosenthal, OT Schänau, Fabrikstraße 17

BUND Landesverband Sachsen e.V. bittet um vorherige Anmeldung bis 4. März 2025 - julia.becher@bund-sachsen.de

ASPV-positiv bestätigt im Landkreis BZ

Werte Weidgenossinen und Weidgenossen,

anbei übersenden wir EUCH die aktuellen Informationen des Veterinäramtes-BZ zum aktuellen ASP-Fall im Landkreis Bautzen.

Weidmannsheil

Der Vorstand des KJV-Bautzen

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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass ein in Königswartha, OT Commerau am 26.01.2025 gesund erlegten Überläufer, männlich, ca. 30 kg schwer von der LUA positiv auf ASP untersucht wurde. Das Untersuchungsergebnis der LUA Sachsen wurde vom Nationalen Referenzlabor bestätigt. Damit wird der ASP-Ausbruch amtlich festgestellt. Derzeit laufen in dem Gebiet Fallwildsuchen mit Drohnenunterstützung, um das Ausmaß abzuschätzen. Vom Ergebnis sind die weiteren Maßnahmen abhängig.

Da sich der Fundort ohnehin in der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) befindet, gelten die Schutzmaßnahmen gemäß AVV der LDS Sachsen fort.

https://geoviewer.sachsen.de/mapviewer/index.html?map=e9d5e84c-0e8b-4e93-b4a9-c31a3469df4c

Tierseuchenbekämpfung | ASP – 4. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen

Leider haben wir damit einen neuen Ausbruch dieser Tierseuche in unserem Landkreis zu verzeichnen. Infolge der notwendigen Restriktionszonen (10km Gefährdetes Gebiet und weitere 10 km Pufferzone um den ASP-Fund) ist an eine Verkleinerung der Restriktionszonen, wie sie für April´25 angedacht war, nicht mehr zu denken.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Bialek
Amtstierarzt

AL Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Zerlege- & Wurstseminar 15.02.2025

Zerlege- & Wurstseminar in Zusammenarbeit mit Robert Häusler – Obermeister der Fleischerinnung

Wann?  15.02.2025
Zeit?      12:30 Uhr
Wo?       Fleischerei Häusler in Läßnitz
Anmeldeschluss: 07.02.2025 per Mail an: akademie@jagd-sachsen.de

Teilnahmegebühr: Mitgleider des KJV-BZ/LJVSN: 45,-€ / Nichtmitglieder: 65,-€

Verbindliche Anmeldung unter Angabe von:

  • Adresse
  • Mitgliedsnummer LJVSN
  • Telefonnummer

Mitglieder erhalten für SUBARU 15%

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass der Landesjagdverband Sachsen exklusiv mit Subaru ein Lieferabkommen ab dem 01.01.2025 getroffen hat.

Unsere Mitglieder erhalten für SUBARU Neufahrzeuge einen Rabatt von 15 % auf die UPE bei allen teilnehmenden SUBARU Vertragspartnern bei Vorlage eines aktuellen Abrufscheins, den Sie von uns erhalten. (Die SUBARU Modelle SOLTERRA und SUBARU BRZ sind von diesem Mengennachlass ausgeschlossen)
Klicken Sie auf das SUBARU Logo, um mehr über die SUBARU Modelle zu erfahren.

Weitere Infos HIER