Jagdhundewesen
„Jagd ohne Hund ist Schund“ ...so sagt ein Sprichwort...
Der Hund ist unser bester Jagdhelfer. Er übernimmt wichtige Arbeiten vor und nach dem Schuss.
Egal ob Bauarbeit, Stöbern, Brackieren, Apportieren, Schweißarbeit oder die freie Suche auf dem Feld. Für jeder dieser Arbeiten gibt es einen treuen Helfer.
Unser Obmann für Jagdhundewesen hilft und unterstützt euch gern bei Thema Aus- und Weiterbildung.
Wichtige Infos für Hundeführer
Um unser Jagdhundekartaster auf einen aktuellen Stand zu halten, bitten wir alle Hundeführer des KJV Bautzen, ihre Hunde mittels der Formblätter an den Obmann für Jagdhundewesen zu melden.
-> Erfassung Jagdgebrauchshunde
-> Jagdgebrauchshunde in der Ausbildung
Was für Vorteile erhaltet ihr dadurch?
- Befreiung der Hundesteuer (abhängig von der jeweiligen Gemeindesatzung)
- Anfragen zur Unterstützung bei Jagden
- Unterstützung bei Unfällen über den Jagdhundefond
Jagdhundeprüfungen und Brauchbarkeit in Sachsen
Unterstützung des Jagdhundewesens aus Mitteln der Jagdabgabe
Hundeausgleichsfond Informationen
Antragsformular (einzureichen beim LJV Sachsen unter info@jagd-sachsen.de)
Auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft Jagdkynologie im Landesjagdverband Sachsen e. V., beschloss der Landesjägertag 1997 die Bildung eines Ausgleichsfonds für bei der Jagd verunfallte Jagdgebrauchshunde. Über einen jährlichen Solidarbeitrag von 1,50 € je Mitglied wurde dazu die finanzielle Grundlage geschaffen. Aus diesem Fonds werden Ausgleichszahlungen für bei der Jagd tödlich verunfallte Jagdhunde und tierärztliche Behandlungskosten an betroffene Mitglieder ausgezahlt.
Weiter Infos findet ihr Hier
Schwarzwildgatter
Das Schwarzwildgatter bietet dem Hundeführer die Möglichkeit seinen treuen Begleiter auf seine nicht ungefährliche Aufgabe vorzubereiten und damit den Jagdhund zukünftig vor unnötigen Verletzungen bei der Jagd zu schützen.
Folgende Unterlagen sind zur Übung mitzubringen:
- gültigen Jagdschein des Hundeführers
- Impfausweis
- Ahnentafel und alle Unterlagen zum Hund (Brauchbarkeitsnachweis, Prüfungszeugnisse bisheriger Prüfungen, Leistungsnachweise sofern nicht in Ahnentafel eingetragen)
- Eigentumsnachweis, sofern dieser nicht aus der Ahnentafel ersichtlich ist
- Vollmacht des Eigentümers bei Fremdhunden
- Unterlagen zu Übungen und Prüfungen in anderen Saugattern
- Feldleine oder Schweißriemen
- Nachweis zur bezahlten Gebühr
- Karthan (Brandenburg): Bernd Halter, Tel.: 033 953 062 26, E-Mail: bernd-halter-haustechnik@t-online.de
- Walddrehna (Brandenburg): Dieter Töpfer, Tel: 035 455 669, E-Mail: dieter.toepfer@fbu-zeckerin.de
- Wriezen (Brandenburg): Andreas Kraekel, Telefon: 0172 3247202
- Hohenbucko (Brandenburg): Giesela Polz, Tel: 035 364 408 0, E-Mail: gisela.polz@pension-freileben.de
- Zehdenick (Brandenburg): Maik Weingärtner, Tel: 033 073 102 22, E-Mail: waldschrat@t-online.de
- Trautenstein (Sachsen-Anhalt): Ralf Zapf, Tel: 039 459 716 13, E-Mail: hasselfelde-lzw@gmx.de
- Loburg-Schweinitz (Sachsen-Anhalt): Wilhelm Tappert, Tel: 039 245 394 0, E-Mail: telefontappert@online.de
- Mahlpfuhl (Sachsen-Anhalt): Ronald Pape, Tel: 017 320 264 04, E-Mail: pape-ronald@t-online.de
- Blankenhain (Thüringen): Andreas Bauchspieß, Tel: 036 459 618 21, E-Mail: andreas.bauchspiess@forst.thueringen.de
- Meiningen (Thüringen): Olaf Storandt, Tel: 036 943 675 24
- Stadtroda (Thüringen): Martin Balke, Tel: 017 234 804 05, E-Mail: martin.balke@forst.thueringen.de
- Segeberger (Heide Schleswig-Holstein): Uwe Kemmerich, Tel: 041 947 026, E-Mail: uwe.kemmerich@googlemail.com
- Hohenbarnekow (Mecklenburg-Vorpommern): Jörg Steffenhagen, Tel: 017 330 028 26
- Louisgarden (Baden-Württemberg): Joachim Göller, Tel: 093 418 976 682, E-Mail: schwarzwildgatter@gmx.de
- Rietschen Sachsen (in Planung)
- Seelitz Sachsen (Offizieller Gatterbetrieb mit festen Terminen ab 1. April 2016) Gattermeister: Jörg Eckelmann Tel. 0173 384 8488 u. Sirko Scheibe Tel. 0160 765 9256 www.ljv-sachsen.de/index.php?id=174
- Lippstadt Nordrhein-Westfalen (Tel: +49 151/25778784, E-Mail: kontakt@swg-lippstadt.de)
- Bayreuth/Aufseß, Bayern: Tel: 0175-8895228 E-Mail: wiunat@t-online.de
- Hofstetten/Eichstätt, Bayern
Schwarzwildgewöhnungsgatters Altmühltal, Tel: 09147-1301 E-Mail: Gattermeister-SWG@gmx.de
- Region Oberbayern Bayern (in Planung)
- Celle Niedersachsen (in Planung)
- Rheinland-Pfalz LJV-Saugatter Hunsrück, Standort Wüschheim, Besuch ab März 2022 möglich, Termine und Infos unter www.ljv-rlp.de)
Quellen:
Saugatter in Deutschland: Trainingsangebote und Ansprechpartner - Deutsche Jagdzeitung (djz.de)
Schwarzwildgatter in Deutschland (kompetenzgruppe-schwarzwildgatter.de)
Schwarzwildgatter: Übersicht zu Übungsgattern in Deutschland | PIRSCH
Schliefenanlage des JV Senftenberg e.V.
Offizielles Übungsschliefen immer sonntags im Anschluss an das Kreistraining ab 12 Uhr. Weitere Termine können nach Absprache vereinbart werden. Anmeldung und Kontakt: Elke Faber (0173-5775658). Die Anlage ist überdacht und prüfungsgerecht ausgestattet.
Schliefenanlage des JV Pritzwalk e. V.
Der JV Pritzwalk e.V. betreibt eine gut ausgerüstete und tierschutzgerechte Schliefanlage bei Pritzwalk. Die Schliefenwarte stehen den Erdhundeführern bei der Ausbildung ihrer Hunde mit Rat und Tat zur Seite. Für alle Termine ist eine telefonische Anmeldung notwendig.
Gerne können Sie mit Ihren Vereinen unsere gut ausgerüstete, tierschutzgerechte und überdachte Schliefanlage zur Prüfung nutzen. Anfragen richten Sie bitte an den Obmann für Jagdgebrauchshundewesens des Jagdverbandes Pritzwalk e.V.
Lars Tetran (Tel: 0162-5225476)
Schliefenanlage „Niesky e.V.“
Offizielles Übungsschliefen zu nachfolgenden Terminen (jeweils von 09:00 bis 12:00 Uhr, keine Voranmeldung notwendig).Ausserhalb dieser Termine kann ein individueller Schliefentermin mit den Weidgenossen Fritz Sebald (0172-9969411), Peter Backasch (0171-3137569) oder Frank Klimke (0151-15389291) telefonisch vereinbart werden. Vorzugsweise sollte dieser Termin jeweils Mittwochs ab 18:00 Uhr liegen.
Quelle:
Schliefenanlagen / Schwarzwildgatter - Landesjagdverband Brandenburg e.V. (ljv-brandenburg.de)
Erinnerung an die waidmännische Pflicht zur Nachsuche
Laut Bundesjagdgesetz und Sächsischem Jagdgesetz besteht nach den allgemeinen Grundsätzen der waidgerechten Jagdausübung eine Pflicht zur Nachsuche auf krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild.
Wird eine Nachsuche mit einem brauchbaren (§ 6 SäJagdVO) und geeigneten Hund unterlassen, ist dies als Verstoß gegen die Waidgerechtigkeit zu werten. Auch die Kontrolle des Anschusses ist nach ständiger Rechtsprechung dringend geboten. Wer wiederholt (zwei Male reichen!) gegen diese Gesetze der Waidgerechtigkeit verstößt, dem kann der Jagdschein entzogen werden.
Das Unterlassen einer Nachsuche ist eine Straftat nach §17 Nr. 2a TierSchG, sofern dem Jagdausübungsberechtigten seine Pflicht zur Nachsuche oder das Durchführen einer Nachsuche und die Zumutbarkeit eines „normgemäßen Verhaltens“ bewusst war. Kein Jäger sollte das vergessen.
Neben der Strafbarkeit nach TierSchG stellt das Nichtdurchführen einer Nachsuche oder das Durchführen einer Nachsuche mit ungeeigneten oder nicht brauchbaren (§ 6 SäJagdVO) Jagdhunden, eine Ordnungswidrigkeit dar. Auch gilt hier der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Wie wird man zu einem Nachsuchengespann?
Infos dazu findet ihr Hier
weitere Nachsuchengespanne in Sachsen:
Nachfolgende Stöberhundgruppen können zu Drückjagden im Wald und Schilf bzw. von Revierinhabern für Einsätze im Mais und Raps angefordert werden. Hunde mit Nachsuchenerfahrung stehen zur Verfügung und können auch einzeln geordert werden. Die Mitglieder der Stöberhundgruppen sind flexibel als Treiber oder Durchgehschützen entsprechend der Wünsche des Revierinhabers einsetzbar. Alle Hunde sind mit JGHV-Papieren und im Fach Stöbern geprüft.
Alle Jagdhunde müssen für das Fach Stöbern gem. Sächsischer Brauchbarkeitsprüfung geeignet sein und diese Prüfung oder eine Verbandsstöberprüfung erfolgreich abgelegt haben und einzeln jagen, fährtenlaut, wildscharf, gut verträglich gegenüber Menschen und anderen Hunden sein, mit ausgeprägten Orientierungssinn und Rückfindevermögen.
Zur Baujagd auf den Fuchs oder seltener auf den Dachs werden die Erdhunde Teckel und Terrier als Spezialisten eingesetzt.
Zur Wasserjagd gehören alle an und auf dem Wasser durchgeführten Jagdarten. Da Wasserwild sehr gut äugt, sollte die Bejagung aus guter Deckung erfolgen. Auch brauchbare Jagdhunde sind unbedingt notwendig.