Jagdhundewesen

„Jagd ohne Hund ist Schund“   ...so sagt ein Sprichwort...

Der Hund ist unser bester Jagdhelfer. Er übernimmt wichtige Arbeiten vor und nach dem Schuss.

Egal ob Bauarbeit, Stöbern, Brackieren, Apportieren, Schweißarbeit oder die freie Suche auf dem Feld. Für jeder dieser Arbeiten gibt es einen treuen Helfer.

Unser Obmann für Jagdhundewesen hilft und unterstützt euch gern bei Thema Aus- und Weiterbildung.

Wichtige Infos für Hundeführer

Um unser Jagdhundekartaster auf einen aktuellen Stand zu halten, bitten wir alle Hundeführer des KJV Bautzen, ihre Hunde mittels der Formblätter an den Obmann für Jagdhundewesen zu melden.

-> Erfassung Jagdgebrauchshunde

-> Jagdgebrauchshunde in der Ausbildung

Was für Vorteile erhaltet ihr dadurch?

  • Befreiung der Hundesteuer (abhängig von der jeweiligen Gemeindesatzung)
  • Anfragen zur Unterstützung bei Jagden
  • Unterstützung bei Unfällen über den Jagdhundefond

Jagdhundeprüfungen und Brauchbarkeit in Sachsen

 

Erinnerung an die waidmännische Pflicht zur Nachsuche

Laut Bundesjagdgesetz und Sächsischem Jagdgesetz besteht nach den allgemeinen Grundsätzen der waidgerechten Jagdausübung eine Pflicht zur Nachsuche auf krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild.

Wird eine Nachsuche mit einem brauchbaren (§ 6 SäJagdVO) und geeigneten Hund unterlassen, ist dies als Verstoß gegen die Waidgerechtigkeit zu werten. Auch die Kontrolle des Anschusses ist nach ständiger Rechtsprechung dringend geboten. Wer wiederholt (zwei Male reichen!) gegen diese Gesetze der Waidgerechtigkeit verstößt, dem kann der Jagdschein entzogen werden.

Das Unterlassen einer Nachsuche ist eine Straftat nach §17 Nr. 2a TierSchG, sofern dem Jagdausübungsberechtigten seine Pflicht zur Nachsuche oder das Durchführen einer Nachsuche und die Zumutbarkeit eines „normgemäßen Verhaltens“ bewusst war. Kein Jäger sollte das vergessen.

Neben der Strafbarkeit nach TierSchG stellt das Nichtdurchführen einer Nachsuche oder das Durchführen einer Nachsuche mit ungeeigneten oder nicht brauchbaren (§ 6 SäJagdVO) Jagdhunden, eine Ordnungswidrigkeit dar. Auch gilt hier der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Wie wird man zu einem Nachsuchengespann?

Infos dazu findet ihr Hier

weitere Nachsuchengespanne in Sachsen: