Jägerbrief: Änderung ASP-Restriktionszonen

Werte Jägerinnen und Jäger,

bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen wurden weitere Erfolge erreicht. Mit Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2425 der Kommission vom 9. September 2024 werden die Sperrzonen in Sachsen erheblich verkleinert.

Zur rechtlichen Umsetzung wurde die Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen angepasst.

Diese ist abrufbar unter:
https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=21592&art_param=810

Die interaktive Karte (Geoviewer) kann erst ab nächster Woche abgerufen werden.

Die BAB 4 bildet in unserem LK die Grenze zwischen der Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet) und der Sperrzone I (Pufferzone).
Es gibt Erleichterungen für die südlich der BAB 4 gelegenen Teile der Gemeinden Malschwitz, Kubschütz, Hochkirch, Stadt Bautzen und Weißenberg. Diese „rutschen“ in die Sperrzone I (Pufferzone).
Eine wesentliche Erleichterung für die Jägerschaft ist, dass in der Sperrzone I erlegtes Schwarzwild nun wieder nach negativer ASP- und Trichinellenuntersuchung vermarktet werden kann.

Wesentliche Pflichten sind in der Sperrzone I und II weiterhin einzuhalten:

  • Verstärkte Bejagung-
  • Regelmäßige Fallwildsuche
  • Beprobung aller gesund erlegter WS und FUK-Tiere (Fallwild, Unfallwild, Kranke) zur Untersuchung auf ASP, dafür wird weiterhin eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,- EURO gezahlt, Bei Verzicht auf die Aneignung beträgt die Entschädigung 150,- EURO)
  • Entsorgung von Aufbruch und Schwarte (dazu werden die 8 Kadaversammelstellen in unserem LK weiter betrieben).

Durch Sie wurden im laufenden Jahr 1.277 Proben zur ASP-Untersuchung eingereicht. Lobenswert ist dabei der hohe Anteil von 80%, die unter Nutzung der Sächsischen Wildmonitoring App (SWM) bearbeitet wurden. Vielen Dank.

In unserem Landkreis sind 107 aktive ASP-Fälle (innerhalb von 12 Monaten) zu verzeichnen. Wir mussten im letzten Monat 4 neue ASP-Fälle registrieren.
Die Afrikanische Schweinepest ist leider noch im nördlichen Teil unseres Landkreises aktiv und wird uns als Veterinäramt aber auch Sie als Jäger noch eine Weile beschäftigen.

Änderung der Allgemeinverfügung für Sperrzone I / II

Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für die Landkreise Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Mittelsachsen, Nordsachsen und die Landeshauptstadt Dresden

ASP – 1. Änderung der Allgemeinverfügung vom 20. April 2023 zur Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen

– ASP – 2. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen

– ASP – 3. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen

 

Aktuelle Karte der Zonen:  Sperrzone I und II

Einführung neuer Wildmarken und ASP-APP zur Digitalisierung der ASP-Probendatenerfassung

Woher bekomme ich die neue Wild-ID und was passiert mit den alten WUS-Nummern?

Zum 08.01.2024 wird in Sachsen die neue gelbe Wild-ID für die Kennzeichnung von Schwarzwildproben eingeführt.
Wer noch keine besitzt, kann sich diese im Veterinäramt Bautzen vor Ort abholen oder per Post zusenden lassen.

Besucheradresse: Taucherstraße 23 / 02625 Bautzen

Die bisherigen Wildmarken (grüne Marken) entfallen ab den 01. April 2024 für die Kennzeichnung von Schwarzwild.

Wie werden die Klebeetiketten der Wildmarke verwendet?

Zur eindeutigen Zuordnung der Proben und den dazu gehörigen Begleitscheinen, werden die

Klebeetiketten wie folgt verwendet:

1. ASP-Probebegleitschein (in das jeweilige Feld der Wild-ID auf den Schein selbst)

2. Trichinenbegleitschein (in das jeweilige Feld der Wild-ID auf den Schein selbst)

3. auf die Umverpackung der Trichinenprobe selbst

Welcher Wildursprungsschein wird der Trichinenprobe mitgegeben?

1. Digitale Erstellung über die ASP-APP

2. Verwendung des noch bekannte Trichinenprobescheine (handschriftlich ausgefüllt)

Auf den Trichinenbegleitscheinen erfolgt die Mitgabe Wild-ID ausschließlich mittels der mitgelieferten Klebeetiketten der Wildmarke!

Wo bekomme ich den Probegleitschein her?

1. Digitale Erstellung über die ASP-APP

2. Onlineformular des LRA (Ausfüllen & Druck über den PC)

3. ASP-Probebegleitschein (zum selbst ausdrucken & handschriftlichen ausfüllen)

Wer erhält Zugang zur ASP-APP?

Die Zugangsdaten zur ASP-APP können bei der unteren Jagdbehörde vom Revierinhaber bzw. Bezirksverantwortlichen beantragt werden.

Die Anwendung selbst kann über die Wildmonitoringseite herunter geladen werden.

Um die Erfassung auch seinen Begehscheininhabern zu ermöglichen. Muss der jeweilige Revierinhaber in seinem Account zusätzliche Erfasser anlegen.

Alle Details kann man in dem PDF vom Veterinäramt HIER erlesen.

150.000 Proben durch Landesuntersuchungsanstalt analysiert

Ministerin Köpping: »LUA ist eine starke Säule bei der ASP- Bekämpfung«

Die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) ermöglicht durch umfassende veterinärmedizinische Analysemöglichkeiten, dass der Freistaat immer ein tagaktuelles Bild von der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat. Seit dem ersten ASP-Nachweis im Landkreis Görlitz am 31. Oktober 2020 wurden durch die LUA-Labore rund 150.000 Proben untersucht. 73.231 der untersuchten Proben stammten von Wildschweinen. 76.755 Proben stammten von Hausschweinen. Aufgrund der verstärkten Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen sind die Untersuchungszahlen nach Ausbruch der ASP sprunghaft von 5.000 bis 10.000 Proben pro Jahr auf derzeit 40.000 bis 60.000 Proben pro Jahr angestiegen. Um die gestiegenen Anforderungen zu bewältigen wurden seitens der LUA die Proben- und Transportlogistik – insbesondere von Fallwild – verbessert, die Untersuchungskapazitäten erweitert, die Arbeitsabläufe im Labor sowie die Befundübermittlung angepasst. Neben der diagnostischen Arbeit stellt die LUA Untersuchungsdaten für die nationale und EU- weite Berichterstattung zur Verfügung und ist im Krisenstab des SMS, im Landestierseuchenkrisenzentrum sowie der ASP-Expertengruppe vertreten. »Ich möchte den Expertinnen und Experten der LUA ausdrücklich für ihren großen Anteil bei der ASP-Bekämpfung danken. Sie waren in zwei Krisen gleichzeitig eine verlässliche Analyseinstitution – denn auch ein Großteil der PCR-Tests zur Feststellung des Coronavirus wurde von der LUA untersucht«, erklärt Staatsministerin Petra Köpping. Sie ergänzt: »Dank der schnellen und auch an Wochenenden verlässlichen Probenanalyse sind wir immer über das Ausmaß der ASP-Ausbrüche und die jeweiligen Hotspots informiert und konnten schnell die notwendigen Maßnahmen wie Zaunbau, Fallwildsuche und verstärkte Bejagung einleiten.

Die LUA ist eine starke Säule bei der ASP-Bekämpfung.« Der Erregernachweis bei der ASP-Beprobung erfolgt – ähnlich wie in der Corona-Pandemie des Menschen – mittels PCR durch Detektion spezifischer Genomabschnitte des ASP-Virus. Um die hohen Probenzahlen zeitnah bearbeiten zu können, ist die Methodik an allen drei LUA- Standorten in Dresden, Chemnitz und Leipzig etabliert und wird arbeitstäglich durchgeführt. Die getrennte Bearbeitung von Probenmaterial aus freien Gebieten und solchem aus Restriktionsgebieten sowie von Wild- und Hausschweinen stellt sicher, dass Kontaminationsgefahren nahezu ausgeschlossen sind. Die LUA übermittelt den zuständigen Lebensmittelüberwachungsämtern vorab das Ergebnis der ASP- Untersuchung, so dass die einsendenden Jäger in der Regel am nachfolgenden Arbeitstag nach Eingang der Probe in der LUA über negative Untersuchungsergebnisse informiert werden können. Somit ist eine zeitnahe Verarbeitung bzw. Vermarktung gesund erlegter Wildschweine – zumindest von Tieren, die außerhalb der Restriktionsgebiete erlegt werden – möglich. Positive Proben werden entsprechend den rechtlichen Vorgaben an das Nationale ASP-Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut zur Bestätigung weitergeleitet und werden dort ggf. weitergehendcharakterisiert. Durch Versand der Proben, die Untersuchung undBefundung ist nach ca. einer Woche mit dem Endbefund des FLI zu rechnen. Zum Nachweis des ASP-Virus bei Fallwild, Unfallwild und erlegtem Schwarzwild wurden durch die LUA seit Oktober 2020 pro Jahr zwischen17.000 bis 25.000 Proben analysiert. Wichtig für die fachgerechteUntersuchung ist die korrekte Probennahme und der schnelle Transport über das zuständige Lebensmittel- und Veterinärüberwachungsamt (LÜVA).

Neben Blutproben von gesund erlegten Tieren eignen sich auch bluthaltige Tupfer. Weiterhin kommen ganze Tierkörper bzw. Organmaterial sowie
Knochen zur Untersuchung. Anders als in den anderen Bundesländern konnte in Sachsen bislang der Eintrag der Tierseuche in Hausschweinebestände erfolgreich verhindert werden. Aufgrund der Ausweitung der Restriktionszonen in den Jahren 2021 und 2022 sind jedoch eine zunehmende Anzahl von schweinehaltenden Betrieben von Überwachungsmaßnahmen betroffen, so dass auch die Probenzahlen bei Hausschweinen in den letzten drei Jahren sprunghaft von 1000 bis 1500 Proben pro Jahr vor 2020 auf seitdem 20.000 bis 36.000 Proben pro Jahr angestiegen. Neben Abklärungsuntersuchungen bei Verlustgeschehen und wöchentlichen Statusuntersuchungen zum Nachweis der ASP-Freiheit sind die hohen Probenzahlen auf Zertifzierungsuntersuchungen für den Handel zurückzuführen, z.B. zur Attestierung der ASP-Freiheit von Schweinen in der Restriktionszone II vor dem Transport zum Schlachthof. Die Kapazität der LUA für die ASP-Diagnostik konnte durch die Zuweisung von zwei Stellen für technische Mitarbeiter durch das SMS frühzeitig ausgebaut werden. Auch die Finanzielle Ausstattung der LUA wurden dem Mehrbedarf für die ASP-Diagnostik (Probenahmebestecke, Testkits, Verbrauchsmittel, Geräte, Probentransport) angepasst. Zudem war die LUA im laufenden Jahr an der Erweiterung des Sächsischen Wildmonitorings um ein ASP-Modul zur elektronischen Erfassung von Wildschweinproben und damit dem schnellen Datenaustausch zwischen Jägerschaft, LÜVÄ, LUA und Landeskrisenzentrum beteiligt.

Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Überlebende Tiere entwickeln keine Immunität gegen das Virus, sie können sich erneut anstecken. Es gibt bisher keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Möglich ist die Übertragung auch durch Nahrungsmittel, für die mit dem ASP-Virus infiziertes Fleisch verarbeitet wurde. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich. Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Am 31. Oktober 2020 gab es den Indexfall in Sachsen. Seitdem wurden ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg- Vorpommern festgestellt. In Sachsen wurden bis dato insgesamt 2256 ASP-Fälle nachgewiesen. Davon sind 491 Fälle aktiv. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurden 2022 und 2023 einzelne Fälle in Hausschweinbeständen nachgewiesen.

PDF-Dokument zum lesen

Links:
Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest hier.

Fundort und Probenstatus von ASP-Fällen künftig auf einer App

Ministerin Köpping: »ASP-Monitoring für Jägerschaft und Behörden wird deutlich erleichtert«

Entsprechend der Jagdgesetzgebung wirken die Jagdausübungsberechtigten im Freistaat Sachsen bei der systematischen Erfassung, Beobachtung und Überwachung bestimmter Wildarten mit. Hierzu wurde die IT-Anwendung »Sächsisches Wildmonitoring« entwickelt. Diese seit vielen Jahren im Einsatz befindliche Software wurde nun für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) um ein Modul zur ASP- Probenerfassung erweitert und wird künftig über ein Internetportal als auch über eine Smartphone-App nutzbar sein. Um zur Bekämpfung der ASP den Überblick über die Seuchenlage zu behalten, werden in Sachsen von jedem erlegten oder gefundenen Wildschwein Laborproben genommen und auf das ASP-Virus untersucht. Zur Einreichung der Laborproben müssen Probendaten erfasst werden. Das neue Modul des Wildmonitorings vereinfacht die Probendatenerfassung für alle Beteiligten und insbesondere die Jägerschaft. Die zusätzliche Anwendung ermöglicht den direkten Datenaustausch zwischen Jägern, Behörden und Landesuntersuchungsanstalt. Die Erweiterung wurde in Zusammenarbeit des Sozialministeriums, der Landesdirektion Sachsen, der Landesuntersuchungsanstalt und des Staatsbetriebs Sachsenforst realisiert. Das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft unterstützte das Vorhaben.

»Jägerschaft, Landesuntersuchungsanstalt und Regionalbehörden haben künftig alle Informationen über die Erlegung und die Probenahme direkt in einer Anwendung. Besonders den Jägerinnen und Jägern wird künftig eine leichtere Eingabe der für die ASP-Proben nötigen Daten ermöglicht«, erklärt Staatsministerin Petra Köpping. Sie ergänzt: »Damit wird der Prozess der Untersuchung von Wildschweinen auf das ASP Virus für alle Beteiligten vereinfacht und beschleunigt. Alles kann über die App laufen – von der Möglichkeit der Eingabe der Geo-Koordinaten am Erlegungsort bis zur Anzeige der Laborergebnisse. Damit wird besonders die für uns so wichtige Unterstützung der Jägerschaft bei der ASP-Bekämpfung erleichtert.« Mit der Erweiterung des Wildmonitorings wird es für die Jägerschaft möglich sein, direkt vor Ort mit der App auf dem Smartphone oder daheim am PC in einem Webportal Probendaten zu erfassen. Alle Angaben können einfach und benutzerfreundlich ausgewählt oder eingescannt werden. Durch die Nutzung eines verkürzten Probenbegleitscheines, der aus der Monitoringanwendung ausgedruckt werden kann, entfällt eine weitere handschriftliche und aufwendige Erfassung für den Jagenden.

Hintergründe:
Das Sächsische Wildmonitoring ist eine seit 2013 etablierte EDV-Anwendung, deren Betrieb und Betreuung dem Staatsbetrieb Sachsenforst obliegt.
Es dient der digitalen Erfassung von Jagdstrecken (Erlegungszahlen) und Wildtierbeobachtungen durch die sächsische Jägerschaft, sowie der Kommunikation zwischen Jagdbehörden und Jagdausübungsberechtigten. Etwa 80 Prozent der Jagdausübungsberechtigten nutzen diese Anwendung bereits. Mit der Digitalisierung der ASP-Probendatenerfassung wird ein klares System geschaffen, dass dazu führen wird, den Prozess zu vereinfachen und Fehler, etwa bei der Angabe von Koordinaten, zu vermeiden. Dies führt zu Entlastungen auf allen Seiten. Die Erweiterung wird vom Sozialministerium mit insgesamt ca. 180.000 Euro finanziert und soll ab Januar 2024 angewandt werden.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Überlebende Tiere entwickeln keine Immunität gegen das Virus, sie können sich erneut anstecken. Es gibt bisher keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Möglich ist die Übertragung auch durch Nahrungsmittel, für die mit dem ASP-Virus insziertes Fleisch verarbeitet wurde. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht
ansteckend oder gefährlich. Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Am 31. Oktober 2020 gab es den Indexfall in Sachsen. Seitdem wurden ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. In Sachsen wurden bis dato insgesamt 2256 ASP-Fälle nachgewiesen. Davon sind 504 Fälle aktiv. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurden 2022und 2023 einzelne Fälle in Hausschweinbeständen nachgewiesen.

Dokument als PDF

Links:
Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest hier.

ASP – Aufforderung zur Fallwildsuche

Das SMS fordert alle Jagdausübungsberechtigten auf, in ihren Revieren die Fallwildsuche weiter zu führen und diese zu dokumentieren.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Weidmänner und –frauen,

auch wenn es um die Seuche scheinbar  etwas ruhiger geworden ist, läuft das Geschehen weiter.

Mit Stand vom 15.08.2023 wurden auf dem Territorium unseres Landkreises 707 ASP-Fälle nachgewiesen. In Sachsen wurden insgesamt 2.256 ASP-Ausbrüche gemeldet, davon im LK GR 1.441 Fälle und im LK MEI 108 Fälle. Seit Monatsbeginn wurden 10 neue ASP-Fälle festgestellt, die alle in unserem Landkreis , in den Gemeinden Lauta und Elsterheide lokalisiert sind.

Die Länder Brandenburg verzeichnen 3.199 Fälle und Mecklenburg-Vorpommern 47 ASP-Nachweise. In Mecklenburg-Vorpommern sind seit einem Jahr keine neuen Fälle zu verzeichnen.

Weitere Informationen können Sie auf der Homepage des SMS entnehmen.

Informationen für Jäger – Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt – sachsen.de

Unter nachfolgendem Link können Sie sich auch für den Infobrief des SMS anmelden.

https://www.sms.sachsen.de/infobrief-zur-afrikanischen-schweinepest-7689.html

Die Urlaubszeit ist für die Meisten von uns vorbei und Sie haben wieder mehr Zeit, sich Ihren Revieren zu widmen. Mit beiliegenden Schreiben bittet das SMS darum, im September Ihre Reviere intensiv nach Fallwild zu durchsuchen. Die Suchen bitte zeitnah melden, damit aus den Ergebnissen ein aktuelles Lagebild erstellt werden kann.

Es ist geplant, die menschliche Fallwildsuche durch flächendeckende Drohnenbefliegung im LK Bautzen zu unterstützen. Dabei werden wir Sie bei Sichtung von lebenden Schwarzwild zeitnah benachrichtigen.

Außerdem möchten wir Ihnen mit unten anhängender E-Mail des SMS ein interessantes Lehrvideo weiterleiten.

https://zenodo.org/record/8031861

Das Video hat einen Datenumfang von ca. 1,2 GB und eine Länge von ca. 5 Minuten, ist aber für die Jägerschaft von essentieller Bedeutung.

Weidmannsheil!

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Bialek
amtl. Tierarzt / komm. Amtsleiter

Näheres hier:

Aufforderung 2023_09

Afrikanische Schweinepest (ASP) in Sachsen – neue Allgemeinverfügungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat die Allgemeinverfügungen zur ASP hinsichtlich der Sperrzone II ( gefährdetes Gebiet) angepasst, ohne eine Erweiterung der Gebietskulisse vorzunehmen. Hintergrund ist die Festlegung des Schutzkorridors „Ost“ sowie des dazugehörigen Hochrisikokorridors unmittelbar an der Grenze zu Polen. In der zweiten Allgemeinverfügung werden die Maßnahmen innerhalb dieses Gebietes ausgeführt.

Hier finden Sie die Links der veröffentlichten Allgemeinverfügungen auf der Seite der LDS:
Sperrzone II: https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=20645&art_param=810
Schutzkorridor und Hochrisikokorridor: https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=20644&art_param=810

Auf der Bekanntmachungsseite der LDS sind diese ebenfalls verlinkt.
Die kartografische Darstellung des Schutzkorridors „Ost“ als interaktive Karte finden Sie hier im Geoportal-Sachsenatlas .
Sämtliche Dokumente werden zeitnah auch im TSBH Sachsen verlinkt und im PDF-Format eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Richter
Stellv. Leiter

LANDESTIERSEUCHENBEKÄMPFUNGSZENTRUM SACHSEN (LTBZ)
Stauffenbergallee 2 | 01099 Dresden | Postanschrift: 09105 Chemnitz

Konzept zur ASP-Bekämpfung – Info des Veterinäramtes

Sehr geehrte Weidgenossinnen und Weidgenossen,

anfangs der Woche stellte das SMS ein Strategisches Konzept zur ASP-Bekämpfung vor.

https://www.sms.sachsen.de/download/ASP-Tilgungsstrategie-Schutzkorridore-Hochrisikokorridor.pdf

Dies führte zur Nachfragen aus der Jägerschaft.
Dieses Konzept, dient dem Zweck, eine Ausbreitung der ASP aus dem betroffenen Gebieten in Ostsachsen zu verhindern.
Dazu wurden gezäumte Schutzkorridore errichtet (gelb markiert). Die unten beschriebenen Maßnahmen dienen dazu, die Wildschweinedichte in diesem Korridor drastisch zu verringern um so eine Übertragung der Seuchenerreger zu verhindern.

Mit der Entnahme begonnen wird im Korridor an der Grenze zu Polen in Krauschwitz.

Dazu ist eine Allgemeinverfügung durch die LDS in Vorbereitung. Die avisierten erhöhten Aufwandsentschädigungen gelten nur in dieser beschriebene Zone für einen begrenzten Zeitraum von 8 Wochen. Am Schluss noch der Hinweis unserer Untersuchungseinrichtung, mit der Bitte um Beachtung:

Wie im Sommer letzten Jahres beobachtet werden konnte, steigen die Ct-Werte der ASP-Nachweise deutlich im Vergleich zu den sonstigen Jahreszeiten. Das kann ein Hinweis auf eine verstärkte Zerstörung der Proben (Genom-Degradation) durch Hitzeeinfluss sein. Die ASP-Diagnostik kann dadurch negativ beeinflusst werden.

Bitte sensibilisieren Sie die Probennehmer darüber, dass insb. bei diesen Temperaturen die Proben nicht im Auto gelagert, sondern nach Probennahme so zügig wie möglich (bei Bedarf Zwischenkühlung in einer kleinen Kühltasche), zur Untersuchung gebracht werden. Ein Einfrieren der Proben ist auch nicht so günstig.

Weidmanns Heil!

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Bialek

amtl. Tierarzt / komm. Amtsleiter
…………………………………………………………………………
Landratsamt Bautzen
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA)
SG 39.1 – Tiergesundheit und Tierschutz

Besucheradresse: Taucherstraße 23 · 02625 Bautzen
Postadresse: Bahnhofstraße 9 · 02625 Bautzen
Telefon: 03591 5251-39100 · Telefax: 03591 5251-39009
lueva@lra-bautzen.de · www.landkreis-bautzen.de

Drei-Stufen-Plan für Tilgung von Schwarzwild in Schutzkorridoren tritt in Kraft

Afrikanische Schweinepest: Drei-Stufen-Plan für Tilgung von Schwarzwild in Schutzkorridoren

Staatssekretär Vogel: »Mit diesem Konzept kommen wir bei der ASP-Bekämpfung einen wichtigen Schritt weiter«

Zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird in den Schutzkorridoren um das infzierte Gebiet künftig nach einem einheitlichen Konzept das Schwarzwild gezielt reduziert. Um ihre vollständige Barrierewirkung gegen eine Weiterverbreitung des ASP-Virus entfalten zu können, dürfen in den Flächen zwischen den Doppelzäunungen im Osten, Norden und Westen der Schutzzonen faktisch keine Wildschweine mehr leben. Um diese Gebiete wildschweinfrei zu halten, wurde ein dreistufiges Vorgehen aus Entnahme und Prüfung des Entnahmeerfolgs, gegebenenfalls drohnengestützter Entnahme sowie anschließender Bewirtschaftung des Schutzkorridors beschlossen. Wegen des anhaltend hohen Seuchendrucks aus Polen hat zunächst der östliche Schutzkorridor entlang der Landesgrenze zu Polen Priorität.

Dabei wird das Tilgungskonzept ausdrücklich auch in dem Gebiet zwischen östlichstem Zaunverlauf auf sächsischem Gebiet und dem konkreten Grenzverlauf angewandt. Die verstärkte Entnahme durch Jagdausübungsberechtigte innerhalb der Schutzkorridore und damit die Anwendung des Tilgungskonzepts werden durch eine Allgemeinverfügung angeordnet. »Wir brauchen die drastische Reduzierung des Schwarzwilds in den Schutzkorridoren, um eine Ausbreitung des ASP-Virus in noch virusfreie Regionen zu verhindern. Die dafür nötigen Barrieren werden die Schutzkorridore sein«, erklärt Sebastian Vogel, Staatssekretär im Sozialministerium und Leiter des ASP-Krisenstabs. Er ergänzt: »Wenn wir es in möglichst kurzer Zeit schaffen, das gesamte Schwarzwild in den Schutzkorridoren zu tilgen, dann erhalten wir eine gute Chance, dass dort eine weitere Ausbreitung der Tierseuche innerhalb der Wildschweinepopulation wirklich verhindert werden kann. Danach können wir uns ausschließlich der Tilgung der Seuche innerhalb der Sperrzone widmen. Wir hoffen auf die Kooperation der Jägerschaft und setzen dafür starke Anreize. Wenn wir dieses Konzept erfolgreich umsetzen, kann dies für die organisatorisch aufwändige und finanziell kostenintensive ASP- Bekämpfung ein mögliches Ausstiegsszenario darstellen. Allerdings dürfen wir auch die Gefahr nicht aus den Augen verlieren, dass das Virus über menschliche Aktivitäten in bisher freie Gebiete verschleppt werden kann. Auch auf solche Situationen müssen wir vorbereitet bleiben. «

In Stufe I haben die Jagdausübungsberechtigten in den per Allgemeinverfügungen ausgewiesenen Schutzkorridoren ca. acht Wochen Zeit, um den Schwarzwildbestand in ihren Revieren auf eine Zahl von 0,2 Stück pro 100 ha Fläche zu reduzieren. Zu den möglichen jagdlichen Maßnahmen zählt auch der Einsatz von Fallenfängen. Die Jagdausübungsberechtigten erhalten in diesen Schutzkorridoren eine Aufwandsentschädigung von 300 Euro je erlegtem Tier. Nach der verstärkten Bejagung durch den Revierinhaber erfolgt eine Prüfung des Schwarzwildbestands. Wurde der kritische Wert von 0,2 Stück Schwarzwild pro 100 ha noch nicht erreicht, tritt Stufe II in Kraft. Demnach wird die Entnahme durch Dritte angeordnet und mit einer drohnengestützten Entnahme vollzogen. Diese operativen Einsätze werden in zwei bis fünf Tagen stattfinden. Um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, wird in diesen Gebieten die Betretungserlaubnis für die forst- und landwirtschaftlichen Flächen punktuell eingeschränkt. Danach erfolgt in Stufe III die Bewirtschaftung der wildschweinfreien Gebiete. Sie werden regelmäßig durch die lokalen Jäger bestreift und eventuell wieder eingewanderte Tiere werden entnommen. Stufe III kann auch sofort auf Stufe I folgen, wenn der Schwarzwildbestand bereits auf unter 0,2 Stück pro 100 ha reduziert wurde. In dieser Stufe erhalten die verantwortlichen Jäger
zur Aufrechterhaltung der Wildschweinfreiheit in ihren Jagdbezirken eine flächenbezogene Aufwandsentschädigung.

Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Es gibt bisher keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung,
Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Möglich ist die Übertragung auch durch Nahrungsmittel, für die mit dem ASP-Virus infiziertes Fleisch verarbeitet wurde. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich. Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von

ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Seitdem wurden ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. In Sachsen wurden bis dato 2223 ASP-Fälle nachgewiesen. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurden 2022 und 2023 einzelne Fälle in
Hausschweinbeständen nachgewiesen. Für den Menschen ist die ASP ungefährlich.

Links: Alle aktuellen Informationen zur ASP hier.